Kontrollen in Parks
Feier-Verbot in der Öffentlichkeit

09.07.2020 | Stand 24.07.2023, 13:57 Uhr
−Foto: n/a

§ 2 Abs. 2 der aktuell geltenden 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen

Bad Reichenhall. In den letzten Tagen verzeichnete die Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine Zunahme von Personenansammlungen in öffentlichen Bereichen und insbesondere in Parkanlagen im Stadtbereich von Bad Reichenhall während der Abendstunden und in der Nachtzeit. Beim Eintreffen von Streifen entfernte sich oftmals ein Teil der anwesenden Personen, bevor sie einer Kontrolle unterzogen werden konnten.

Freitagfrüh, 9. Juli, wurden speziell im Karlspark zudem starke Verschmutzungen und abgelagerter Müll festgestellt, welche offensichtlich aus dem vorangegangenen Treiben der zurückliegenden Nacht herrührten. Aufgrund dieser Müllablagerungen ist davon auszugehen, dass hier wieder Partys gefeiert wurden.

Aus diesem Grunde sieht sich die PI Bad Reichenhall veranlasst darauf hinzuweisen, dass gemäß § 2 Abs. 2 der aktuell geltenden 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen, untersagt ist. Ein Verstoß ist laut Bußgeldkatalog mit 150 Euro bewährt.

Zudem wird auf das seit Jahren in den Parks und in der Fußgängerzone bestehende Alkoholverbot der Stadt Bad Reichenhall hingewiesen, welches ebenfalls bußgeldbewährt ist.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird ab sofort verstärkte Kontrollen durchführen

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