Ungerechtigkeit beseitigt
Familiengeld-Einigung – Hartz IV-Bezieher dürfen Familiengeld behalten

04.02.2019 | Stand 03.08.2023, 7:10 Uhr
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Als „längst überfällig aber erfreulich“ bezeichnet Landrat Franz Löffler die Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund, das Bayerische Familiengeld jetzt doch nicht auf die Hartz IV-Leistungen des Bundes anzurechnen. Damit werde eine seit September vergangenen Jahres bestehende große Ungerechtigkeit beseitigt, auf die er seit Monaten in verschiedenen Gesprächen immer wieder hingewiesen habe, so Landrat Löffler.

CHAM Während den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den zehn Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Kommunen alleine für die Jobcenter zuständig sind, das monatlich zwischen 250 Euro und 300 Euro liegende Bayerische Familiengeld voll belassen wurde, mussten die 83 Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen betrieben werden, auf Weisung des Bundes die Familiengeldleistungen bei der Gewährung der Hartz IV-Leistungen anrechnen. Ab sofort werden alle betroffenen Familien in Bayern wieder gleich behandelt.

Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden in Kürze eine Präzisierung des Gesetzes beschließen, wonach das Familiengeld ausdrücklich einer „förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes“ zugeordnet wird. Im Gegenzug verzichtet der Bund ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes bei den Hartz IV-Zahlungen. „Gleichzeitig bekommen die 60 Familien, denen das Familiengeld abgezogen wurde, die einbehaltenen Beträge zurück“, freut sich Landrat Löffler über den gelungenen Kompromiss.

Regensburg