Zahlung vom Gesetzgeber nicht akzeptiert
Falschparker knallt Ordnungsamt Hunderte Münzen auf den Boden

06.07.2017 | Stand 13.09.2023, 5:33 Uhr

Ein Parkknöllchen brachte Hartmut S. so in Rage, dass er den Betrag in Ein- und Zwei-Münzen im Büro des Ordnunsgamtes verteilte. Die Strafe folgte auf den Fuß ...

BAD SALZUNGEN Keine Gnade kennt das Ordnungsamt Bad Salzungen mit dem mutmaßlichen Falschparker Hartmut S. Wie www.insuedthueringen.de berichtet, hat sich der Beschuldigte so sehr über ein Knöllchen von zehn Euro aufgeregt, dass er einen kleine Gemeinheit dem Ordnungsamt gegenüber starten wollte. Er habe einen Beutel mit Ein- und Zwei-Cent-Münzen (genau zehn Euro) abgezählt und wollte sie dem Ordnungsamtsleiter persönlich übergeben.

Da der Mitarbeiter nicht da gewesen sei, er aber seiner Zahlungsfrist nachkommen wollte, verteilte der arbeitslose Hartmut S. – der Strafzettel resultierte aus einem Besuch bei der Arbeitsagentur – die Münzen auf dem Boden des Büros. Dabei vergaß er nicht einen Zettel mit dem Hinweis bar bezahlt zu haben, zu hinterlassen.

Die Strafe folgte für Hartmut S. auf dem Fuß: Er habe die Münzen einfach auf den Boden geworfen. „Diese Form der Bezahlung sehe der Gesetzgeber nicht vor”, so das Ordnungsamt. Damit habe Hartmut S. den Bußgeldbescheid nicht in der festgesetzten Frist und in entsprechender Form eingezahlt. Statt zehn Euro soll der Arbeitslose jetzt 33.50 Euro löhnen.  „Den Bußgeldbescheid hätte Herr S. umgehen können, wenn er das Geld nicht rumgeworfen, sondern eingezahlt hätte.”

Immerhin: Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten die Münzen aufgekehrt und sie für Herrn S. aufbewahrt und ihm das auch mitgeteilt. Wenn Herr S. bis zum 10. April nicht zahlt, soll das Verfahren vom Ordnungsamt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Mühldorf a.Inn