Gericht
Exhibitionist oder nicht: Verhandlungstag brachte keine eindeutigen Beweise

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 2:57 Uhr
−Foto: n/a

Im Fall eines Regensburger Hausmeisters, dem exhibitionistische Handlungen sowie damit erfolgter Beleidigung vorgeworfen wurden, ist das Verfahren am Donnerstag, 17. März, vor dem Amtsgericht eingestellt worden.

REGENSBURG Dem Mann wurde vorgeworfen, sich mehrmals im Beisein einer im selben Gebäude tätigen Putzfrau sexuell befriedigt zu haben und sie somit nicht nur schockiert, sondern auch in ihrer Ehre gekränkt zu haben. Diesen Vorwurf stieß er von sich und plädierte auf Freispruch.

Beweisaufnahme führte nicht zu Klarheit

"Wir haben gewisse Zweifel daran, ob es wirklich so gewesen ist", so das Gericht zu den Anschuldigungen. Für einen Freispruch waren die Beweise nicht ausreichend – für eine Verurteilung ebenso wenig. Der 58-Jährige muss deshalb eine Geldauflage von 900 Euro an das Regensburger Frauenhaus zahlen.  

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