Prozess wegen Kindstötung
„Es ist sehr schwer für mich, damit klar zu kommen“

10.05.2018 | Stand 28.07.2023, 17:28 Uhr
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Der sieben Monate alte Junge wollte sein Mittagsschläfchen nicht halten und schrie – das war sein Todesurteil. Jetzt wurde die Mutter zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

LANDSHUT „An dem Tag war ich mit allem überfordert. Ich schüttelte ihn kurz, dabei knallte sein Kopf zwei bis dreimal gegen den Bettrahmen. Dann war er still“, gestand die 22-jährige Mutter die schockierende Tat im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut. Das Baby verstarb am nächsten Tag im Kinderklinikum Regensburg an den Folgen eines Schütteltraumas, wie eine spätere Obduktion ergab. Die Kammer verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und sprach von einem „Augenblicksversagen“.

Es passierte am 17. Mai 2014. Damals war die Angeklagte 18 Jahre alt. Weil ihr Sohn nicht mit dem Schreien aufhören wollte, schüttelte sie ihn so fest, dass die noch unreifen Hirnstrukturen des Kindes infolge der auftretenden Schwerkräfte mechanisch verletzt wurden. Der rechtsmedizinische Sachverständige Prof. Dr. Randolph Penning erklärte den Anwesenden im Gerichtssaal, das starke Schütteln habe zum Anschwellen des Gehirns und somit zum Tod des Säuglings, geführt. Sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen der Mutter seien sinnlos gewesen.

Schwer atmend saß sie auf der Anklagebank. Während sie erzählte, brach sie immer wieder in Tränen aus. Sie war überfordert, so die junge Frau. Der kleine Junge war kein Wunschkind und litt an einer Entwicklungsstörung. Sie stammte aus schwierigen familiären Verhältnissen und mit ihrem Partner gab es viel Stress, weil er nicht der leibliche Vater war. „Anfangs wollte er das Kind miterziehen. Später habe ich gemerkt, dass er es nicht akzeptiert“, berichtete sie. Doch weil sie eine sehr junge Mutter war, bekam sie mehrmals die Woche Unterstützung von der Jugendhilfe. „Sie war eine sehr umsorgende Mutter. Mit keiner Faser meines Körpers hätte ich jemals gedacht, dass sie ihrem Kind was antun könnte“, berichtete die Erzieherin.

Immer wieder blickte die Angeklagte auf das Sterbebild ihres Sohnes, zeigte es ihrem Verteidiger. Bei der Polizei gab die Frau anfänglich an, ihr Sohn hätte plötzlich keine Luft mehr bekommen. „Ich habe gelogen, weil ich es mir selbst nicht eingestehen wollte, was da passiert ist. Ich hatte es stark verdrängt“, gestand sie weinend. Zeitweise versuchte sie sogar, die Schuld auf ihren damaligen Partner zu lenken. Zur Tatzeit war dieser jedoch in der Arbeit.

Die Angeklagte verlor jedoch nicht nur ein Kind. Als ihr Sohn starb, war sie bereits im dritten Monat schwanger mit einem „absoluten Wunschkind“. Zwei Wochen nach der Geburt ihres zweiten Sohnes kam das Jugendamt und übergab ihn einer Pflegefamilie. „Dort geht es ihm gut und ich besuche ihn regelmäßig“, erklärte die Frau.

Sowohl der Jugendgerichtshelfer als auch die psychologischen und psychiatrische Sachverständigen kamen in ihren Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei der Angeklagten eine Reifeverzögerung vorliegen würde. Hinzu kamen die schwierigen Bedingungen ihrer Kindheit. Dr. Susanne Lausch, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Straubing, erklärte die junge Frau allerdings für uneingeschränkt schuldfähig, empfahl jedoch dringend eine Therapie. Auch waren sich alle darin einig, die Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Die letzten Worte vor der Urteilsverkündung nutzte sie, um sich bei allen zu entschuldigen, die sie belogen hatte. „Ich bereue es sehr und es ist sehr schwer für mich, damit klar zu kommen.“

Landshut