Amtsgericht Regensburg
„Es ist ein Mensch gestorben“: 19-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt

02.11.2017 | Stand 13.09.2023, 0:51 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein 19-Jähriger musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Über Whats-App bekam er im vergangenen Jahr mit, wie seine 43-jährige Bekannte zu Tode geprügelt wurde. Hilfe holte er aber nicht.

REGENSBURG „Schaut, das ist die Frau, mit der ich was hatte“, prahlte der 19-Jährige und zeigte seinen drei Freunden ein Foto auf seinem Smartphone. Auf dem Bild war eine Frau zu sehen, die blutverschmiert und mit aufgeschwollenem Gesicht auf dem Boden lag. Bekommen hatte er das Foto in einer Nacht im Oktober 2016 von dem 42-jährigen Lebensgefährten der Frau, der eine Affäre zwischen ihr und dem 19-Jährigen vermutete. Der 42-Jährige soll ihr die, am Ende sogar tödlichen, Verletzungen über Stunden hinweg zugefügt haben in dem er sie schlug und trat. Mehrere Nachrichten und Bilder der Tat sendete er dabei an den heute 19-Jährigen, der gerade mit seinen Freunden in einer Regensburger Disko war. Doch der 19-Jährige feierte einfach weiter, die Polizei rief er nicht.

Deshalb musste er sich nun seit Donnerstag, 26. Oktober, wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Ein Sachverständiger sollte am heutigen Donnerstag, 2. November, schließlich klären, bis zu welchem Zeitpunkt dem Opfer hätte geholfen werden können. Laut seinen Berechnungen trat der Tod der 43-jährigen Frau in der besagten Nacht zwischen 23 und 3 Uhr ein. Daher wäre es theoretisch möglich, dass das Opfer bereits verstorben war, als den 19-Jährigen das erste Foto der 43-Jährigen erreichte. „Eine mögliche Rettung ist nicht auszuschließen“, betonte der Sachverständige dennoch.

Der 19-Jährige wurde schließlich zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem eine Woche in einem Dauerarrest verbringen und 1.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. „Wir haben es uns mit dem Urteil nicht leicht gemacht. Aber es ist ein Mensch gestorben“, mahnte der Richter bei der Urteilsverkündung. „Aus Fehlern lernt man. Heute würde ich das anders machen“, verkündete der 19-Jährige.

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