Dumm gelaufen für zwei junge Männer
Ersatzpass beantragt - direkt hinter Gittern gelandet

10.07.2017 | Stand 03.08.2023, 0:06 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei Flughafen München

Reisepass oder Personalausweis am Flughafen nicht dabei? Oft kein großes Problem, die Bundespolizei kann vielleicht helfen. Das wussten auch zwei junge Männer, die ihre Identitätsdokumente vergessen hatten. Nur dass es in ihrem Fall zu eher unerwünschten Folgen kam. Einer der beiden musste sogar ins Gefängnis.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Am Montag (18. Juli) haben Bundespolizisten die zwei mit Haftbefehl gesuchten Männer festgenommen, als sie unabhängig voneinander auf der Wache im Terminal 1 um ein Ersatzdokument baten.

Der frühe Vogel fängt den Wurm, dachte sich wohl ein 27-Jähriger und tauchte morgens um halb drei voller Vorfreude auf seinen Ibiza-Urlaub mit der Bitte um ein Ersatzdokument bei der Bundespolizei auf. Ob er neben seinem Pass auch vergessen hatte, dass er von der bayerischen Justiz mit Haftbefehl gesucht wird, oder ob er darauf hoffte, dass die Beamten mitten in der Nacht zu müde wären, um von dem Haftbefehl gegen ihn Notiz zu nehmen, bleibt wohl sein Geheimnis.

Die Bundespolizisten jedenfalls waren hellwach, überprüften die Personalien des Antragstellers und entdeckten auch gleich die Fahndungsnotiz der Augsburger Staatsanwaltschaft. Diese nämlich suchte seit Mitte Juni 2015 nach dem Augsburger. Ein Aichacher Amtsrichter hatte den jungen Mann bereits Mitte Juli 2013 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 1.600 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Nachdem der Verurteilte anfangs den Löwenanteil seiner Schuld noch in Raten abgebüßt hatte, blieben Mitte 2015 die Zahlungen auf einmal aus. Zu diesem Zeitpunkt war der heute 27-Jährige der Justiz aber noch 475 Euro oder ersatzweise elf Tage Haft schuldig.

Nachdem er sich nun sozusagen selbst gestellt hatte, konnte er den offenen Restbetrag plus 118,25 Euro an Verwaltungskosten bei der Bundespolizei einzahlen. Als er dann noch weitere acht Euro auf den Tresen gelegt hatte, stellten ihm die Beamten sogar einen Reiseausweis als Passersatz aus, so dass der junge Mann mit etwas geschmälerter Reisekasse doch noch in den ersehnten Urlaub fliegen konnte.

In den frühen Morgenstunden trauten die Bundesbeamten ihren Augen kaum und fragten sich, ob die lange Nachtschicht nicht doch ihre Spuren hinterlassen hatte. Gegen acht Uhr morgens stand nämlich wieder ein junger Mann vor ihnen, der um ein Ersatzreisedokument bat. Wieder überprüften sie die Personalien des Mannes und wieder stellte sich heraus, dass der Reisewillige mit Haftbefehl gesucht wird. Auch der 20-Jährige hatte wohl auf die Müdigkeit der Beamten vertraut oder aber schlichtweg nicht nur seinen Personalausweis zu Hause vergessen, sondern auch, dass die bayrische Justiz nach ihm wegen Fahnenflucht suchte.

Der gebürtige Heppenheimer war Anfang Juni dieses Jahres vom Ingolstädter Amtsgericht wegen eigenmächtiger Abwesenheit nach dem Wehrstrafgesetz zu 1.500 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 50 Tagen Haft verurteilt worden. Da er sich aber der Strafverfolgung ebenso entzogen hatte wie zuvor dem Wehrdienst, schrieb die Ingolstädter Staatsanwaltschaft den Verurteilten mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus.

Nachdem die acht Euro, die der 20-Jährige für das Ersatzreisedokument bereitgelegt hatte, nicht ausreichten, um die Geldstrafe zu bezahlen, war ein Anruf bei der Mutter des jungen Mannes nötig. Aber auch Mama konnte nicht helfen. Auch sie konnte die geforderten 1.500 Euro in der Kürze der Zeit nicht flüssig machen. Also ging es für den Sohnemann - ohne Reisedokument - in die Justizvollzugsanstalt in Landshut-Berggrub.

Erding