Frist bis 5. Juni
Einwände gegen den Ostbayernring können vorgebracht werden

13.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:28 Uhr
−Foto: Foto: Erwin Wodicka/123rf.com

Die Regierung der Oberpfalz ist nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) unter anderem zuständig für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen. Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring, einem Ersatzneubau einer 380/110-kV-Höchstspannungsleitung von Redwitz nach Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung.

WEIDEN Dieses Mal geht es um den Abschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz bis zum Umspannwerk Etzenricht; Leitung B160). Die Planfeststellungsunterlagen liegen in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme aus im Rathaus der Stadt Weiden, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden, Stadtplanungsamt, 2. Stock, Zimmer 2.20. Einsichtnahme während der Parteiverkehrszeiten bis 5. Juni. Ansprechpartner ist Julian Rost unter der Telefonnummer 0961/ 816104.

Auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz können die Unterlagen digital eingesehen werden unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de. Einwendungen sind bis einschließlich 05. Juli 2019 zu richten an die Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg.

Schwandorf