Rechte und Pflichten
Einbürgerungsfeier im Landkreis Kelheim – Wunsch, endlich wählen zu dürfen, als Motivation

17.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:30 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 16. Mai, fand im Landratsamt Kelheim die Einbürgerung von 13 Erwachsenen statt. Hierzu hatte der Landrat in den kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes zu einer Feierstunde eingeladen.

LANDKREIS KELHEIM In seiner Ansprache ging Landrat Martin Neumeyer darauf ein, dass sich mit der Anerkennung als deutscher Staatsbürger und mit dem Erhalt des deutschen Passes sämtliche staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ergeben. Wesentliche Grundrechte unseres Grundgesetzes seien nicht Rechte, die allen Bürgern zustehen, sondern sogenannte Deutschenrechte, die man mit der heutigen Einbürgerung erwerben werde. Grundrechte seien unter anderem die freie Berufswahl, das Recht Vereine zu gründen, Versammlungen abzuhalten sowie der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Besonders wichtig sei aber auch das aktive und passive Wahlrecht, also die Mitwirkung in unserer Demokratie. Allerdings, so der Landrat, sind mit all diesen Rechten aber auch verfassungsrechtliche Pflichten verbunden, so zum Beispiel die Beachtung der Verfassung und der Gesetze und auch die Schulpflicht. Abschließend ermunterte der Landrat alle, aktive deutsche Staatsbürger zu werden, die in unserer demokratischen Gesellschaft den Staat auf allen Ebenen mitgestalten und mitprägen.

Nach der Überreichung der Einbürgerungsurkunde und einem kleinen „Wir-sind-Landkreis-Kelheim-Präsent“ fand man sich zu einem gemeinsamen Foto zusammen.

Eingebürgert wurden 13 Erwachsene aus dem Irak, Peru, Bosnien-Herzegowina, USA, Russland, Thailand, Ukraine, Malawi, Nordmazedonien und Philippinen. Marianne Rinker, die eingebürgert wurde, sagt: „Meine Motivation, mein Antrieb Deutsche zu werden, war, dass ich an einem Deutschland als Teil Europas mitgestalten möchte – und endlich wählen zu dürfen.“

Kelheim