Das spart Zeit und Kosten
Ein Jahr Online Antragsportal in Bayern

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 14:09 Uhr
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Die Bundesagentur für Arbeit baut ihre Online-Präsenz kontinuierlich aus

BAYERN Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben mit der Nutzung des Online-Antragsportals die Möglichkeit, Formulare und Anträge elektronisch zu übermitteln. Die papierlose Antragstellung reicht vom Arbeitslosengeldantrag bis hin zur Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.

Seit einem Jahr können registrierte Kunden neben Arbeitslosengeld auch Berufsausbildungsbeihilfe sowie Insolvenzgeld online beantragen. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sparen Zeit und Kosten, da beispielsweise der Weg für die Beantragung von Leistungen in der Agentur für Arbeit entfällt. Sie werden beim Ausfüllen der Online-Anträge durch einen Formularassistenten sowie Fehler- und Hinweismeldungen unterstützt. Mitteilungen wie etwa die Abmeldung in Arbeit, Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung werden im Portal der Agentur für Arbeit mit entsprechender Sicherheitsstufe übermittelt.

„Nach einem Jahr können wir sagen, dass unsere Kunden das Online-Angebot gut angenommen haben. Die Nutzungsquote für den Online-Antrag auf Arbeitslosengeld liegt in Traunstein aktuell bei 30 Prozent. In der heutigen Zeit, mit sich verändernden Kundenbedürfnisse ist ein Online-Angebot unverzichtbar. Unsere Kunden wünschen sich eine Auswahl an Kommunikationswegen. Mit fließen alle leistungsrechtlichen Informationen für den registrierten Kunden an einer zentralen Stelle im Portal zusammen. Die Einsicht in die eigenen Daten ist rund um die Uhr möglich, Änderungen können jederzeit einfach online übermittelt werden”, sagt Jutta Müller, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Traunstein.meine eServices

In den nächsten Wochen werden die Wiedereinsteller ihre Arbeitsaufnahme bekanntgeben und das kann mit den e-Services ganz bequem von zuhause oder unterwegs erledigt werden.

Entsprechende Vorteile ergeben sich auch für Arbeitgeber. Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen können elektronisch mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) übermittelt werden. In der elektronischen Akte, kurz eAkte, fließen die Unterlagen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden anschließend zusammen. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags wird damit deutlich erleichtert.

Mühldorf a.Inn