Zwei E-Biker radelten am 11. November nachmittags bei Gars einen Pfad am Inn-Ufer entlang. Dabei wurden sie im Rahmen einer sogenannten Naturschutzstreife der Polizei aufgehalten, weil es laut Wald- und Naturschutzgesetz in dem Gebiet verboten ist, Fahrzeuge mit Motorkraft zu benutzen.
GARS Das gilt auch E-Bikes bzw. Pedelecs.
Mit Fahrrädern darf im Wald nur auf geeigneten Wegen gefahren werden, nicht aber in dem sensiblen Feuchtgebiet am Bach. Die Radfahrer wurden dahingehend aufgeklärt.
Mühldorf a.Inn