Polizei hatte viel zu tun
Dynamo Dresden gegen TSV 1860 München: Randale in München

11.07.2017 | Stand 31.07.2023, 19:54 Uhr
−Foto: n/a

40 sogenannte Problemfans aus Dresden drangen beim Spiel Dynamo Dresden gegen TSV 1860 München ins Stadion ein.

MÜNCHEN Kurz vor 12 Uhr kam am Samstag, 3. Dezember, ein Zug mit Anhängern von Dynamo Dresden am Hauptbahnhof in München an. Nachdem es bereits bei der Anfahrt, die über Pilsen nach München erfolgte, erhebliche Probleme mit den „Fans“ gegeben hatte, wurden die Personen nach ihrem Eintreffen in München von starken Einsatzkräften ins Stadion begleitet. Hierbei kam es zu keinen weiteren Vorkommnissen. Im Bereich des Stadions gelang es ca. 40 sogenannten Problemfans aus Dresden unkontrolliert ins Stadion zu gelangen, nachdem von einem bereits im Stadion befindlichen Dresdner Fan ein Tor geöffnet worden war. Ein weiteres Eindringen von Fans konnte von Polizeibeamten durch Anwendung unmittelbaren Zwangs verhindert werden. Hierbei verletzte sich ein Beamter leicht am Daumen.

Am Spieltag wurde bekannt, dass mit einem zweiten Zug, der aus Dresden über Schwandorf nach München unterwegs war, weitere Problemfans nach München reisten. Auch in diesem Zug war es bei der Anfahrt schon zu erheblichen Ausschreitungen gekommen, sodass auch diese Personen nach ihrem Eintreffen in München unter starker polizeilicher Begleitung ins Stadion gebracht wurden. Beim Anmarsch der Fans aus Dresden kam es am Eingang Nord immer wieder zu Vermummungen und Flaschenwürfen durch die Anhänger des Gastvereins. Zu Verletzungen kam es glücklicherweise nicht. Es kam immer wieder zu gegenseitigen Provokationen sowohl von Seiten der Fans des TSV 1860 München wie auch der Anhänger von Dynamo Dresden.

Am Einlass übten die Dresdner Fans großen Druck auf die Einlasskontrollen aus; ein unkontrolliertes Betreten des Stadions am Eingang bzw. ein Übersteigen des Zaunes wurde durch Polizeikräfte verhindert, wobei teilweise auch wieder unmittelbarer Zwang angewendet werden musste. Im direkten Umfeld des Stadions kam es immer wieder zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, wobei in einem Fall der Täter beobachtet und festgenommen werden konnte. Nach Abschluss der Maßnahmen erhielt er vom Veranstalter ein Hausverbot für das gestrige Spiel und wurde aus dem Stadion geleitet.

Auf der sogenannten großen Promenade wurden immer wieder Fangruppierungen beider Lager festgestellt, die gezielt nach Konflikten mit dem Gegenüber Ausschau hielten und sich gegenseitig provozierten. Einsatzkräfte konnten die bevorstehenden körperlichen Auseinandersetzungen jedoch unterbinden.

Im Laufe des Spiels versuchten sich Dresdner Fans Zutritt zu einem Block zu verschaffen, ohne über entsprechende Eintrittskarten zu verfügen. Auch hier mussten Einsatzkräfte zur Unterstützung des Ordnungsdienstes unmittelbaren Zwang anwenden.

Nach Spielende wurden die Fanlager durch Polizeikräfte getrennt, wobei sich Heimfans während des Abmarsches vermummten und den Konflikt mit Ultragruppierungen aus Dresden zu suchen. Die Auseinandersetzung konnte durch die Polizeibeamten unterbunden werden; die Problempersonen beider Lager wurden durch Polizeikräfte entsprechend begleitet. Während des Abmarsches konnten Polizeibeamte einen Täter festnehmen, der zuvor einem Heimfan dessen Schal geraubt hatte. Bei der Festnahmeaktion verletzte sich ein weiterer Beamter leicht am Unterarm.

Im weiteren Verlauf des Abmarsches kam es am Parkplatz immer wieder zu Provokationen zwischen den beiden Fanlagern, wobei diese vor allem von den sehr aggressiven Gastfans ausgingen. Hierbei wurde auch ein aufgebauter Sicherheitszaun eingerissen. Teilweise mussten Polizeireiter die Fans auseinanderhalten bzw. abdrängen. Bei der Abfahrt der Dresdner Fans mit ihren Pkws kam es auf der Werner-Heisenberg-Allee zu Böllerwürfen aus fahrenden Pkw. Einsatzkräfte konnten einen Pkw anhalten und entsprechend kontrollieren. Bei der Kontrolle wurde bei einem Gastfan ein pyrotechnischer Gegenstand aufgefunden. Der Mann wurde angezeigt.

Insgesamt kam es zu 10 Freiheitsentziehungen und 6 Strafanzeigen wegen Delikten gegen das Sprengstoffgesetz, Raub, Widerstand, Körperverletzung, Betäubungsmittel und Verwenden verfassungsfeindlicher Gegenstände.

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