Vermeintliches Spendensymbol erweckte karitativen Charakter
Dubioser Altkleidersammler betrog Sozialversicherung um 43.000 Euro

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 13:06 Uhr
−Foto: n/a

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht München einen Freisinger Unternehmer verurteilt, weil er als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in den Jahren 2009 bis 2011 in Höhe von rund 43.000,- Euro hinterzogen hat.

FREISING Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Münchner Zolls konnte dem Unternehmer nachweisen, dass dieser teilweise Scheinselbstständige in seiner Firma eingesetzt hatte. Die Personen verteilten Körbe und Handzettel, auf denen Sammlungen von Altkleidern angekündigt wurden. Die Bürger wurden dazu aufgefordert, die Körbe mit Altkleidern zu befüllen und diese am Abholtag gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Die Körbe wurden dann von den Beschäftigten des Freisingers abgeholt. Die Ware wurde in einem Lager gesammelt, sortiert und anschließend weiterverkauft. Sammelgebiete waren weite Teile Südbayerns.

Um bei den Sammlungen einen Spendeneindruck zu erwecken, hatte der 47-Jährige auf den Handzetteln das Logo eines Vereins für Jugend- und Altenhilfe verwendet. Das Recht das Logo zu verwenden erwarb der Mann vom Verein gegen Bezahlung; die eingesammelten Altwaren wurden vom Unternehmer einbehalten und ins Ausland zur weiteren Verwertung verkauft.

Da der Verurteilte geständig war und sich zur Schadenswiedergutmachung bereit erklärt hat, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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