Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
Drogen über‘s Darknet angeboten, aber nie geliefert

20.04.2018 | Stand 20.07.2023, 16:56 Uhr
−Foto: n/a

Eine ganz dreiste Art der Geldbeschaffung ließ sich ein 39-Jähriger aus Markt Schwaben einfallen, dem unter anderem auch ein 18-jähriger aus Denkendorf zum „Opfer“ fiel. Nur dass dem Denkendorfer in diesem Fall nun selbst ein Verfahren droht ...

DENKENDORF/LANDKREIS EICHSTÄTT Der 39-jährige Markt Schwabener betrieb im Internet eine legale Informationsseite rund um Drogen. Allerdings bot er dort auch mithilfe eines verschlüsselten Mail-Dienstes an, über das Darknet Drogen zu beschaffen und weiterzuvermitteln. Vermeintlich von allen Risiken befreit sandten ihm dann auch eine Vielzahl von Personen Bargeld per Brief, Bitcoins oder Paysafe-Cards. Allerdings wurden von dem Geld nie Drogen gekauft oder gar ausgeliefert/versandt. Die vermeintlich „Geschädigten“ konnten auch nicht zur Polizei gehen, da es sich um ein illegales Geschäft handelte, sodass sich die Gefahr für den 39-jährigen in Grenzen hielt. Zumindest dachte er das. Erwischt wurde er trotzdem. Nun erfolgen Verfahren nicht nur gegen den „Drogen-Anbieter“ aus Markt Schwaben, sondern auch gegen jeden, der über ihn Drogen bestellen wollte. Einer davon: der 18-jährige Denkendorfer, der sich nun einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegenübersieht.

Kelheim