Eine Fahrzeugkontrolle mit Folgen
Drei Fahndungstreffer und eine Strafanzeige

16.11.2017 | Stand 31.07.2023, 14:35 Uhr
−Foto: n/a

Festnahme mehrere gesuchter Straftäter und Aufklärung weitere Straftaten bei Kontrollen durch die Burghausener Schleierfahnder

LANDKREIS. In den letzten Tagen gingen bei Kontrollen durch die Burghausener Schleierfahnder gleich mehrere gesuchte Personen ins Netz der Fahnder. Gegen drei Personen lagen Haftbefehle von Amtsgerichten vor und weitere kontrollierte Personen wurden von den Justizbehörden gesucht. Des Weiteren wurden Strafanzeigen wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen illegalem Aufenthalt erstattet.

Bei einer Kontrolle eines in Pfarrkirchen zugelassen Autos am Mittwochvormittag, 15. November, auf der A94 im Bereich Erharting stellten die Beamten der Schleierfahndung Burghausen fest, dass das Kennzeichen des Fahrzeuges zur Fahndung ausgeschrieben war, da das Fahrzeug nicht über eine erforderliche Haftpflichtversicherung verfügte. Bei der weiteren Überprüfung des Fahrers wurde zudem festgestellt, dass gegen den 37-jährigen Fahrer ein Haftbefehl des Amtsgerichts Erding vorlag. Den Fahndungsnotierungen nicht genug, stellten die Fahnder auch gegen die 37-jährige Beifahrerin fest, dass diese mit einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht wurde.

Die beiden mit Haftbefehl gesuchten Personen wurden nach Bezahlung der Strafe auf freien Fuß gesetzt. Das ohne Versicherungsschutz festgestellte Fahrzeug darf erst mit einem Nachweis über eine gültige Versicherung weiter gefahren werden. Gegen den Fahrer des Autos wurde zudem eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

Bereits am Dienstagabend, 14. November, stellten die Beamten der Schleierfahndung Burghausen bei einer Kontrolle eines Fernreisebusses auf der A94 im Bereich Ampfing fest, dass sowohl eine 24-jährige Frau aus Serbien, als auch eine 33-jährige Frau aus Serbien von den Justizbehörden in Ehingen und Ulm gesucht wurden. Des Weiteren befand sich die 24-Jährige illegal im Bundesgebiet und wurde zur Ausreise aufgefordert. Gegen die 33-Jährige lag zudem noch ein Haftbefehl wegen Diebstahl vor. Nachdem alle erforderlichen Daten erhoben und überprüft sowie die Strafen bezahlt wurden, konnte die Fahrt forstgesetzt werden.

Altötting