Info aus dem Landratsamt
„Don’t Drink and Drive!“ – Verkehrssicherheitsbeauftragter warnt vor Alkohol am Steuer

14.10.2019 | Stand 02.08.2023, 23:24 Uhr
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Der Verkehrssicherheitsbeauftragte am Landratsamt Kelheim informiert im Rahmen der Verkehrssicherheit zum Thema Alkohol am Steuer.

LANDKREIS KEHLHEIM Mit dem Gallimarkt in Mainburg steuerte die Volksfestzeit im Landkreis Kelheim auf sein Ende zu. Derartige Veranstaltungen, wie zum Beispiel auch die Donauwiesn, der Gillamoos oder das Riedenburger Volksfest, locken jährlich viele Besucher des Landkreises und darüber hinaus an, mitunter natürlich auch die große Gruppe der Heranwachsenden. Durch das Engagement des Landkreises mit Fahrdiensten, sei es der Gillamoosexpress oder Busse von Landjugenden, Vereinen und Co., stellt der Heimweg während dieser zünftigen Wochen oftmals kein Problem dar. Junge Erwachsene können das Auto zu Hause geparkt lassen und ausgiebig feiern. Letzteres lässt sich in den lauen Sommernächten prima vereinbaren, da man, wenn es die Distanz erlaubt, notfalls auch zu Fuß den Heimweg antreten kann. Mit den kommenden – deutlich kühleren – Herbstabenden und der frühzeitigen Dämmerung ist das oft nicht mehr empfehlenswert.

„Trinkst du heute nichts?“ – „Nein, ich muss noch fahren…“ – ein Satz, den man sich unbedingt zu Herzen nehmen sollte. Denn für Jugendliche unter 21 Jahren beziehungsweise Fahranfänger in der Probezeit gilt nach § 24c Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die strenge Promillegrenze von 0,0. Das bedeutet keinerlei Konsum von Alkohol, wenn noch selbst gefahren werden muss. Diese Grenze wird bereits mit „ein paar Schlucken“ überschritten. Der Fahranfänger gilt dann bereits, entgegen der eigenen Einschätzung, als nicht mehr fahrtüchtig.

Aus dem Jahresrückblick 2018 des Landratsamtes Kelheim, Führerscheinstelle, geht hervor, dass für 1.628 Fahranfänger erstmals eine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und im Gegenzug insgesamt 143 Führerscheininhabern diese entzogen werden musste. Fahren unter Alkoholeinfluss war dabei einer der Hauptgründe. Gefahren, die der Alkohol mit sich bringt, sind insbesondere die Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, der Konzentration und der räumlichen Wahrnehmung. Die Unfallgefahr steigt somit immens. Beachtet man als Fahranfänger die 0,0-Grenze nicht, wird von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG angeordnet. Es kann aber auch eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre nach § 2a Abs. 2a StVG angeordnet werden.

Wer jetzt denkt: „Dann eben mit dem Fahrrad – da kann ja nichts passieren!“, der liegt falsch. Auch hier wird alkoholisierte Benutzung nicht geduldet. Es gilt eine Promillegrenze von höchstens 1,6. Fazit: Jeder Verkehrsteilnehmer, gleich welcher Art, sollte unter Alkoholeinfluss keinesfalls ein Fahrzeug führen. Selbst, wenn die Versuchung groß ist und vor allem junge Erwachsene dazu auf Partys oftmals verleitet werden. Denn letztlich gefährdet man sich im Straßenverkehr nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer maßgeblich.

Darum: „Stay alive, Don‘t Drink and Drive!“

Kelheim