Wiederaufnahmeverfahren
Diskussion: Was muss sich nach dem Fall Gustl Mollath nun bei der Justiz ändern?

08.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:07 Uhr
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Am 7. Juli beginnt ein spektakulärer Prozess in Regensburg. Gustl Mollath muss sich erneut verantworten. Das Wiederaufnahmeverfahren steht an. An sich nichts Besonderes, wenn Mollath nicht sieben Jahre in der Psychiatrie gewesen wäre.

REGENSBURG Wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Ungunsten seiner damaligen Ehefrau war Mollath 2006 zwar freigesprochen worden, doch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet. Weitere Taten seien nicht ausgeschlossen, so das damalige Urteil. Und dann begann für Gustl Mollath und seine Unterstützer der Kampf: Erst 2012, als bekannt wurde, dass Anschuldigungen Mollaths gegen seine Ehefrau und deren damaligem Arbeitgeber, der HypoVereinsbank, zumindest nicht von der hand zu weisen waren, kam Bewegung in den Fall. Mollath hatte unter anderem behauptet, seine Frau sei an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt gewesen, dies wurde ihm als paranoide Wahnvorstellung ausgelegt.

m 6. August 2013 erreichte dann die Medien die Nachricht, auf die Mollath sieben Jahre gewartet hatte: Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an und "dass Herr Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen ist". Ab dem 7. Juli nun wird in Regensburg in diesem Fall erneut verhandelt. 

Gleichzeitig erklärt Mollath, dass es noch viele Menschen gibt, die zu Unrecht in psychiatrischen Einrichtungen leben müssen. Seine Unterstützer sprechen davon, dass es "viele kleine Mollaths" gebe, die oftmals nicht die Unterstützung hätten, um frei zu kommen.

Aus einer Anfrage der Freien Wähler im Bayerischen Landtag geht hervor, wie sich die Zahl der Unterbringungen in Bayern in den Jahren 2008 bis 2012 entwickelt hat. Unterschieden werden muss dabei zwischen der Unterbringung nach Paragraph 63 und nach Paragraph 64 des Strafgesetzbuches. Unterbringungen nach Paragraph 63 behandeln die Entscheidung eines Strafgerichtes, den Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Unterbringungen nach Paragraph 64 sagen aus, dass der Betroffenen durch ein Strafgericht in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Das Landgericht Regensburg hat demnach in den Jahren 2008 bis 2012 für insgesamt 54 Betroffene die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Zahlen für die einzelnen Jahre schwanken zwischen fünf (2010) und 21 (2008). 490 Betroffene wurden in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Die Zahl sank dabei von 118 im Jahr 2008 auf 86 im Jahr 2012.

Oftmals wird der Eindruck erweckt, dass Bayerische Gerichte immer häufiger Gebrauch von den Unterbringungen nach den Paragraphen 63 und 64 machen. Im Fünf-Jahres-Vergleich zeigt sich, dass die Zahl der in psychiatrischen Kliniken untergebrachten Straftäter gesunken ist. Waren es 2008 bayernweit noch 251 Betroffene, so sank die Zahl bis 2012 kontinuierlich auf 151. Ein Anstieg ist hingegen bei den Unterbringungen in Entziehungsanstalten zu verzeichnen, hier stieg die Zahl der Betroffenen von 641 im Jahr 2008 auf 839 im Jahr 2012. Rund 250 der untergebrachten Straftäter leben dabei im Bezirksklinikum Regensburg. Ziel der Anfrage war es auch, nach den Konsequenzen aus dem Fall Mollath zu fragen. „Bayern wird sich nicht nur an der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligen, sondern auch einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Hierzu werden derzeit verschiedene Reformansätze unter Berücksichtigung von Stellungnahmen und Hinweisen der Praxis geprüft und bewertet.“ Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Leiter der psychiatrischen Einrichtungen hatten sich hier äußern können.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte bereits Ende Dezember 2013 gefordert, Konsequenzen zu ziehen: "Mich sorgt der Weg, auf dessen Grundlage wir in diesem Rechtsbereich jemandem im schlimmsten Fall lebenslang die Freiheit entziehen können", sagte Kutschaty damals der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. "Wir sollten darüber diskutieren, ob die Unterbringungen in einer Klinik zeitlich befristet und der Deliktsbereich, der überhaupt in die Psychiatrie führen kann, stärker eingegrenzt werden müssen."

Auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback plant Reformen, wenn es um Unterbringungen geht. Wichtig ist ihm die zeitlich frühere Begutachtung der untergebrachten Personen. Dies ließ er Ende Januar dieses Jahres in der Süddeutschen Zeitung verlauten. Mehr externe Gutachter seien nötig. Außerdem solle nach spätestens drei Jahren geprüft werden, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorlägen, so Bausback.

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