Seit 11. Januar
Die Stadtwerke verschicken die Jahresabrechnungen für die Energie- und Wasserlieferungen

15.01.2021 | Stand 21.07.2023, 2:08 Uhr
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Von vielen Kunden gespannt erwartet: Seit 11. Januar werden die Jahresabrechnungen für die Energie- und Wasserlieferungen für das Jahr 2020 durch die Stadtwerke Straubing versandt.

Straubing. Die Wasserkunden erhalten dabei grundsätzlich zwei Postsendungen: Die Gebühren für Schmutzwasser müssen getrennt vom gelieferten Trinkwasser abgerechnet werden, da es sich hier rechtlich um einen Gebührenbescheid und nicht um eine Rechnung handelt. Dieser Bescheid wird von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt Straubing erstellt.

Aktion Jahresablesung/Jahresabrechnung

Die Stadtwerke sind als Netzbetreiber verpflichtet, jährlich einmal die Zählerstände zu erheben. Die Jahresablesung ist unabhängig davon, von welchem Lieferanten die Netzkunden versorgt werden. Bei Netzkunden, die durch einen anderen Versorger beliefert werden, werden die Zählerstände automatisch an den Lieferanten weitergeleitet. Dass die Kunden ihre Zählerstände selbst ablesen und an die Stadtwerke melden, das war bisher nur für unser Versorgungsgebiet in den Gemeinden Straßkirchen, Aiterhofen, Feldkirchen und Salching üblich. Corona-bedingt, zum Schutz der Kunden wie der Mitarbeiter, erfolgte die Jahresablesung 2020 auch im Stadtgebiet ausschließlich durch Selbstablesung. Für die Zählerstandsmeldungen gab es ein breites Spektrum an Möglichkeiten: Die einfachste Möglichkeit für alle Kunden, die von den Stadtwerken mit Energie und/oder Wasser beliefert werden, war die Meldung über das Kundenportal der Stadtwerke. Nach der unkomplizierten Registrierung sind im Kundenkonto bereits alle unter der Kundennummer/ Rechnungseinheit registrierten Zähler angelegt. Der Kunde musste nur noch die abgelesenen Zählerstände eingeben. Es ging aber auch ohne Registrierung: Hier musste dann allerdings die jeweilige Zähler-Nummer mit eingegeben werden. Dieser Bereich konnte von allen Kunden, auch den Netzkunden bzw. EEG-Einspeisern genutzt werden. Bei unseren Kunden ist dieser neue digitale Service gut angekommen, immerhin 6500 Zählerstände wurden über das Kundenportal gemeldet. Selbstverständlich konnten auch alle Zählerstände per Mail, telefonisch oder per Fax durchgegeben werden. Zudem ist an alle Kunden eine Ablesekarte mit den Infos zur Selbstablesung verschickt worden, die man portofrei ausgefüllt zurücksenden konnte. Alle Zählerstandsmeldungen, die bis 30. Dezember 2020 eingereicht wurden, konnten noch berücksichtigt werden. Lagen die Meldungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wurde der Verbrauch auf der Basis der Vorjahresverbräuche geschätzt. Um einen vollständigen Jahresverbrauch abrechnen zu können, wurden die gemeldeten Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember 2020 vom Abrechnungssystem hochgerechnet. Insgesamt waren im letzten Jahr wieder elf Abschläge zu zahlen, erstmals am 1. Februar und letztmals am 1. Dezember.

Die Jahresabrechnung ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sehr umfangreich. So müssen alle staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Preisanteil des Netzes extra ausgewiesen werden. Dazu kommt noch eine Vielzahl allgemeiner Angaben, wie zum Beispiel die Stromkennzeichnung und die Hinweise gemäß Energiedienstleistungsgesetz. Die Rechnung enthält auch Informationen über Vertragsbindung und Kündigungsfristen für Strom und Gas sowie eine grafische Darstellung des Verbrauchs in Relation zur Vergleichskundengruppe. Trotz dieser Fülle an Informationen kann der Kunde weiterhin bereits auf der ersten Seite der Rechnung feststellen, ob er ein Guthaben zurückbezahlt bekommt oder auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen noch etwas drauflegen muss. Viele Kunden werden sich in diesem Jahr aber über eine Rückzahlung freuen können. Gedruckt wurden die Rechnungen auf weißem Recyclingpapier, das zu 100 Prozent aus Altpapier hergestellt und mit dem Blauen Engel sowie dem EU-Ecolabel ausgezeichnet ist.

Strom-, Gas- und Wasserpreise 2020

Die Gaspreise blieben unverändert auf dem Preisstand von 2019. Auch die Wasserpreise blieben stabil auf dem Stand von 1.0 ai 2018. Dagegen erhöhten sich die Strompreise aufgrund der gestiegenen EEG-Umlage sowie erneut gestiegener Beschaffungskosten zum 1. Januar 2020 um netto 0,90 Cent (brutto 1,07 Cent) je Kilowattstunde. Für die Stromkunden im Gemeindegebiet Straßkirchen gab es zum 1. Januar 2020 eine weitere Änderung: Laut Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinderatsbeschluss muss nun die zulässige Konzessionsabgabe auf den Strompreis erhoben werden.

Eine gute Nachricht zur Jahresabrechnung 2020: Nach einer Klarstellung des Gesetzgebers, dürfen die Stadtwerke nicht nur den Energie- und Wasserbrauch ab 1. Juli 2020 sondern den gesamten Verbrauch des Jahres 2020 mit 16 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Voraussetzung

dafür ist der Zeitpunkt der so genannten Leistungserbringung, im Fall der Energie- und Wasserlieferungen ist dies der Ablesezeitpunkt. Bei einem Musterhaushalt mit 3.500 kWh jährlichem Stromverbrauch macht dies immerhin eine Kostenersparnis von 28 Euro aus. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh kommen weitere 32 Euro hinzu, während sich die Ersparnis bei einem Wasserverbrauch von 90 Kubikmetern mit rund vier Euro nur geringfügig auswirkt. Auf das Schmutzwasser

wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Strom- und Gaspreise – Ausblick 2021

Die deutschen Strompreise werden maßgeblich von den staatlich veranlassten Steuern, Umlagen und Abgaben sowie den staatlich regulierten Netzentgelten beeinflusst. All diese Preisbestandteile machen circa 75 Prozent des Strompreises aus. Der Anstieg der EEG-Umlage konnte durch das Eingreifen der Bundesregierung gestoppt werden. Sie beträgt 2021 6,5 Cent/kWh gegenüber 6,756 Cent/kWh in diesem Jahr. Ohne die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms in Höhe von circa 19 Milliarden Euro wäre die EEG-Umlage nach den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber auf 9,651 ct/kWh gestiegen.

Auch bei den Netzentgelten hat der Gesetzgeber eingegriffen. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) vom 30.Juni 2017 erfolgt eine schrittweise Angleichung der Entgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber, bis diese ab 1. Januar 2023 deutschlandweit gleich hoch sind. Die Kosten der Übertragungsnetze machen knapp 25 Prozent der Gesamtkosten der Stromnetze aus. Während TransnetBW und 50Hertz ihre Entgelte erhöhen, bleiben sie bei Amprion unverändert. Die im bisherigen System benachteiligte Tennet, die auch für das Netzgebiet zuständig ist, kann hingegen ihre Entgelte senken, wovon nun die Stadtwerke-Kunden profitieren. Durch den Saldo aus allen Umlagen, Steuern und Abgaben sowie der Reduzierung der Netzentgelte senken die Stadtwerke Straubing die Strom-Tarife der Haushaltskunden zum 1. Januar 2021 um netto 0,8 ct/kWh, im Grundversorgungstarif also von 24,50 ct/kWh auf 23,70 ct/kWh. Für Kunden mit einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr bedeutet dies zum Beispiel eine jährliche Ersparnis von brutto 33,52 Euro (netto 28 Euro).

Gas- und Wärmepreise steigen aufgrund der CO2-Bepreisung

Die Entwicklung von Steuern und Umlagen war im Vergleich zum Strom bisher unspektakulär und der Einfluss auf die Preise gering. Das ändert sich allerdings ab 2021: Fossile Brennstoffe werden ab 1. Januar 2021 mit einem CO2-Preis von 25 Euro/to nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belastet, der bis 2025 auf 55 Euro/to ansteigt. Die Bundesregierung möchte damit Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. Erdgas ist zwar ein umweltschonender fossiler Energieträger, aber auch hier entsteht bei der Verbrennung CO2 – allerdings weniger als bei der Nutzung anderer fossiler Energien. Das zeigt sich auch in der Höhe der vergleichsweise geringen CO2-Bepreisung von 0,54 Cent/kWh. Zum Vergleich: Heizöl erhält einen Aufschlag von 0,87 Cent/kWh.

Leider gleichen die in diesem Jahr gesunkenen Beschaffungskosten für Gas die zusätzlichen Kosten durch den CO2-Preis nicht aus. Die Stadtwerke müssen daher die Preise für Gas in den Haushaltstarifen um netto 0,3 Cent/kWh erhöhen, zum Beispiel im Grundversorgungstarif II von 4,86 ct/kWh auf 5,16 ct/kWh. Für den Gaskunden mit einem Verbrauch von 20.000kWh/Jahr (Einfamilienhaus) erhöhen sich damit die jährlichen Kosten um brutto 71,40 (netto 60 Euro).

Der CO2-Preis wirkt sich auch auf die Wärmerzeugung aus. So kommen ab 2021 die CO2- Kosten als weiterer Preisbestandteil dazu. Der Wärmepreis steigt zum 1. Januar 2021 um 0,524 Cent/kWh netto (0,624 Cent/kWh brutto), die versorgungsbedingten Wärmeverluste sind dabei berücksichtigt. Dies ergibt bei einem Durchschnittsverbrauch von 10.000 kWh monatliche Mehrkosten von rund 5,20 Euro (brutto). Die Arbeits-, Leistungs- und Messpreise bleiben unverändert.

Straubing-Bogen