Vor allem zwischen 14 bis 18 Uhr
Die Stadt Regensburg informiert – Klima-Demonstration sorgt am Freitag für Verkehrsbehinderungen

04.07.2019 | Stand 29.07.2023, 8:27 Uhr
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Am Freitag, 5. Juli 2019, findet die Versammlung „Future for Regensburg“ an verschiedenen Orten der Innenstadt statt. Die Veranstalter hatten ursprünglich vorgesehen, die Altstadt komplett für den Kfz-Verkehr zu sperren.

REGENSBURG Die Stadt hat die kollidierenden Interessen der Versammlungsteilnehmer auf der einen und aller durch die geplanten Verkehrsblockaden Betroffenen auf der anderen Seite intensiv abgewogen. Im Ergebnis wurden die Veranstalter dazu verpflichtet, die Versammlung so umzuplanen, dass die Zufahrt zur Altstadt über die Jakobstraße, die D.-Martin-Luther-Straße und die Wöhrdstraße frei bleibt.

Gesperrt werden dagegen von 15 bis 17 Uhr folgende Zufahrtswege

die Prebrunnstraße auf Höhe der Prebrunnallee,

die Kumpfmühler Straße im Bereich der Fürst-Anselm-Allee,

die Helenenstraße im Bereich der Fürst-Anselm-Allee,

die Maximilianstraße kurz vor der Einmündung in den Ernst-Reuter-Platz,

der Minoritenweg in der Einmündung zur Gabelsbergerstraße und

die Ostengasse am Ostentor.

Weitere Versammlungsorte befinden sich hier

Bismarckplatz,

Maximilianstraße nördlich des Kreuzungsbereichs St. Peters-Weg – Ernst-Reuter-Platz/Maximilianstraße,

Dachauplatz und

Fußgängerallee an der Thundorferstraße.

Eine Ausfahrt aus der Altstadt ist über jede Straße möglich, jedoch sind in den oben genannten Straßenabschnitten Verzögerungen zu erwarten. Ebenso überall möglich bleiben Zu- und Abfahrt des nichtmotorisierten Individualverkehrs.

„Sternmarsch“ zum Dom ab 17 Uhr

Im Zeitraum von 17 bis 18 Uhr findet ein „Sternmarsch“ von den jeweiligen Örtlichkeiten zum Domplatz statt. Es folgt eine Abschlusskundgebung auf dem Domplatz von 18 bis 22 Uhr.

Aufgrund des Versammlungsgeschehens und der damit verbundenen Straßensperrungen ist im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr allgemein mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Hintergrund

Nach Art. 8 GG und Art. 113 BV sind Versammlungen als Grundrecht grundsätzlich erlaubnisfrei, sie müssen bei der Stadt als Versammlungsbehörde lediglich angezeigt werden. Die Stadt prüft dann im Einzelfall, ob Beschränkungen zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Eine Gefahr liegt vor, wenn nach den gegebenen Tatsachen in naher Zukunft eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu befürchten ist. Ist dies der Fall, findet mit dem Versammlungsveranstalter entsprechend Art. 14 BayVersG ein Kooperationsgespräch statt, in dem offene Fragen zum geplanten Versammlungsablauf erörtert werden. Ziel ist es, möglichst einvernehmliche Lösungen mit dem Veranstalter zu finden, bevor die Versammlungsbehörde Beschränkungen erlässt. Dieses Verfahren wurde auch hier abgewickelt.

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