Verkehr
Die Stadt Burglengenfeld weist auf die Räum- und Streupflicht

10.07.2017 | Stand 30.07.2023, 23:31 Uhr
−Foto: n/a

Der Winter ist da. Die Straßen verwandeln sich teils wieder in Rutschbahnen, die gerade für Ältere und Schulkinder sehr gefährlich werden können. Aus diesem Anlass weist Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß daher auf die geltenden Vorschriften bei Schneefall und Glätte hin und bittet alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt um deren Beachtung.

BURGLENGENFELD "Gehbahnen, die für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, müssen vom anliegenden Grundstückseigentümer geräumt und gestreut werden", so Weiß. Seien keine Gehwege vorhanden, muss die Fläche von einem Meter Breite entlang des Grundstücks von Schnee und Eis befreit werden. Diese Regelung gelte auch für Flächen, die durch einen Grünstreifen oder einer Böschung von der Gehbahn getrennt sind.

Bei Schneefall oder Eisglätte muss an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr der Schnee geräumt oder das Eis mit Salz oder Sand bestreut sein. Diese Sicherungsmaßnahme ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leib und Leben oder Eigentum erforderlich ist. Wichtig: Bei eventuellen Unfällen haftet allein der Grundstückseigentümer wegen seines Pflichtversäumnisses. Die komplette "Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter" ist online nachzulesen unter www.burglengenfeld.de, Rubrik "Aus dem Rathaus", Menüpunkt"„Satzungen".

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