Abgabe bei Waffenbehörde oder Polizei
Die Stadt Amberg informiert – Amnestieregelung für Waffen endet 1. Juli 2018

18.05.2018 | Stand 29.07.2023, 10:17 Uhr
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Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes auch Voraussetzungen für die Strafverzichtsregelung bei der Abgabe von illegalen Waffen und illegaler Munition geschaffen wurden. Die Strafverzichtsregelung greift aber nur dann, wenn die Waffe oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abgegeben wird.

AMBERG Nicht ausreichend ist es hingegen, die Waffen oder Munition, in deren Besitz man unerlaubt gelangt ist, unbrauchbar zu machen oder an einen Berechtigten abzugeben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Waffe in einem verschlossenen Behältnis zum Abgabeort transportiert wird.

Die Amnestieregelung wurde im Zuge der Verschärfungen des Waffenrechts geschaffen und stellt die einfachste Möglichkeit dar, sich illegaler Waffen und Munition zu entledigen, ohne Strafen oder andere unangenehme Folgen befürchten zu müssen. Die Regelung gilt ab sofort und noch bis 1. Juli 2018. Daneben sind aber auch die Besitzer legaler Waffen aufgerufen, diese samt Munition abzugeben, sollten sie diese nicht mehr benötigen.

Zielgruppe sind hier vor allem Waffenbesitzer, die diese geerbt und als Altbesitz auch ordentlich angemeldet haben. Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem auch die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen sowie das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst. Den Interessen der Besitzer von bereits vorhandenen Sicherheitsbehältnissen wird durch eine Besitzstandsregelung Rechnung getragen.

Schwandorf