Nachbar vergewaltigte jahrelang brutal ein behindertes Kind
Die Schandtaten des Herrn S.

23.06.2017 | Stand 27.07.2023, 8:52 Uhr
−Foto: n/a

Ein Geisenhausener hat jahrelang ein behindertes Kind vergewaltigt und missbraucht. Jetzt stand er vor Gericht.

GEISENHAUSEN Er werde ihre Mutter, ihre Pferde und ihren Hund umbringen: Mit dieser perfiden Drohung machte sich der 48-jährige Gärtner Siegfried S. aus Geisenhausen (im Bild li. mit seinem Anwalt) eine mittlerweile 20-jährige Behinderte ab ihrem 13. Lebensjahr sexuell gefügig und vergewaltigte sie über Jahre hinweg skrupellos. Die als Jugendschutzgericht tagende Jugendkammer des Landgerichts Landshut verurteilte ihn gestern zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Der Gärtner, der sich bis dahin auf freiem Fuß befunden hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

Nach Überzeugung der Jugendkammer, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, hatte der geschiedene Vater von vier Kindern sein zu 100 Prozent körper- und sprachbehindertes Opfer, das sich nur im Rollstuhl oder mit einem Rollator fortbewegen kann, in den Jahren zwischen 2002 und 2008 insgesamt viermal vergewaltigt. Dazu kamen zwei Fälle der sexuellen Nötigung. Die Behinderte, die in der Nachbarschaft wohnte, war mit den Kindern des Gärtners, insbesondere mit dessen Sohn, eng befreundet. Die sexuellen Übergriffe des damals noch verheirateten Gärtners hatten in einer zum Anwesen gehörenden Hütte, im Schlafzimmer des Gärtners und in der näheren Umgebung stattgefunden. Zuletzt begnügte sich der Familienvater mit der Geste des „Halsabschneidens”, um sein Opfer gefügig zu machen. Zum Prozessauftakt hatte der 48-Jährige die Vorwürfe vehement bestritten, allerdings Probleme gehabt, Motive für falsche Anschuldigungen der Behinderten zu finden. Der heute 20-Jährigen blieb eine Aussage nicht erspart, die angesichts ihrer Sprachbehinderung besonders mühsam war: Ganze Sätze gelangen ihr selten, meist kamen nur einzelne Worte über ihre Lippen. Allerdings wirkte sie trotz der schweren Behinderung offen und selbstbewusst („Ich bin zwar behindert, aber nicht blöd”). Zwei medizinische Sachverständige, Oberstaatsanwältin Andrea Mayer sowie letztlich die Kammer bescheinigten ihr, durchaus aussagetüchtig und glaubwürdig zu sein. Alles zu töten, was der Behinderten lieb und teuer gewesen sei, so Oberstaatsanwältin Mayer in ihrem Plädoyer, damit habe sie der 48-Jährige gefügig gemacht. Und jetzt bezichtige er sie der Lüge, verteidige sich mit einer Verschwörungstheorie: Die Behauptung, „dass alle Einlassungen abgesprochen seien, ist eine Verhöhnung des Opfers”, so die Anklagevertreterin. Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger, der das als Nebenklägerin auftretende Opfer vertrat, forderte sogar acht Jahre und verwies darauf, dass der Gärtner das bestehende Vertrauensverhältnis skrupellos ausgenutzt habe. Auf Freispruch plädierte dagegen Verteidiger Harald Huber. Es heiße Aussage gegen Aussage, so argumentierte er, und das angebliche Opfer habe sich teilweise in erhebliche Widersprüche, vor allem was Tatzeiten und Tatorte betreffe, verwickelt. Neben den sechseinhalb Jahren verurteilte die Kammer den 48-Jährigen auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro an die Behinderte.

Landshut