Verkehr
Die Regierung meldet zur Sallerner Regenbrücke: 'Es geht kontinuierlich weiter'

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 0:20 Uhr
−Foto: Foto: Büro Freudenstein

Die Stadt Regensburg und das Staatliche Bauamt Regensburg planen zusammen das Projekt Sallerner Regenbrücke und den Ausbau der Nordgaustraße. Sie treten in dem durchzuführenden Planfeststellungsverfahren als gemeinsamer Vorhabenträger auf.

REGENSBURG Planfeststellungsbehörde ist die Regierung der Oberpfalz. Am Dienstag, 14. März, fand nun an der Regierung der Oberpfalz ein sogenannter Scoping-Termin statt. Dieser Termin ist Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung. Er hat den Zweck, den Untersuchungsumfang und damit auch den Umfang der beizubringen Unterlagen zum Thema Umwelt festzulegen.

Eingeleitet wurde dieses Scopingverfahren durch einen Antrag des Staatlichen Bauamts Regensburg im Januar dieses Jahres. Der Antragstellung vorausgegangen sind umfangreiche Untersuchungen. Diese Untersuchungen wurden durch das Staatliche Bauamt Regensburg bereits im Februar 2016 an ein externes Fachbüro vergeben, um die Verfahrensdauer, welche einen längeren Untersuchungszeitraum erfordert, so kurz wie möglich zu halten. So wurden im letzten Jahr über die gesamte Vegetationsperiode durch dieses Fachbüro Strukturkartierungen und faunistische Kartierungen durchgeführt. Die vorhandenen aktuellen umweltrelevanten Daten und Untersuchungen wie zum Beispiel Daten zum Hochwasserabfluss des Regens oder Denkmäler wurden zusammengestellt und es erfolgten unter anderem Abklärungen zur Lufthygiene und zum Lokalklima sowie zur Straßenwassereinleitung in den Regen.

Zum Scoping-Termin sind die Vertreter der Regierung der Oberpfalz, des Staatlichen Bauamts Regensburg, der Stadt Regensburg, des Marktes Lappersdorf, des Bezirks Oberpfalz, des Wasserwirtschaftsamts Regensburg und des externen Fachbüros erschienen. Auch sind schon vorab mehrere Stellungnahmen bei der Regierung der Oberpfalz abgegeben worden. Der unter der Leitung der Planfeststellungsbehörde durchgeführte Scoping-Termin begann mit einer kurzen Vorstellung des Projekts durch den Vorhabenträger. Daran anschließend folgte die Darlegung der bereits durchgeführten Untersuchungen und des noch geplanten Untersuchungsumfangs im Hinblick auf die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt. Als letzter und wichtigster Punkt des Termins wurde den Behördenvertretern Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen und ihr Fachwissen aus ihrem behördlichen Aufgabenbereich einzubringen.

Im weiteren Verfahren werden nun durch die Planfeststellungsbehörde die Rahmenbedingungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt und diese dem Träger des Vorhabens sowie den beteiligten Behörden im April 2017 bekannt gegeben.

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