Zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben
Die Kosten für den TÜV reduziert

29.11.2018 | Stand 31.07.2023, 16:31 Uhr

Am Samstag, 21. Oktober, wurde ein in Österreich lebender rumänischer Pkw-Fahrer, bei der Einreise am Grenzübergang „Walserberg-Autobahn“, von Beamten der Bereitschaftspolizei kontrolliert.

SCHWARZBACH Beim Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsbestand wurde festgestellt, dass der Pkw mit deutscher Zulassung zur „Zwangsentstempelung“, wegen fehlendem Versicherungsschutz ausgeschrieben war.

Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges konnte zudem am hinten angebrachten Kennzeichen eine „knallrote TÜV-Plakette“ festgestellt werden. Für die Beamten bestand zunächst der Verdacht, dass es sich dabei um eine „schlecht gemachte Totalfälschung“ handelt und stellten die beiden amtlichen deutschen Kennzeichen sicher.

Der festgestellte Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Die anschließenden Überprüfungen hier erbrachten, dass es sich um eine original rumänische TÜV-Plakette handelt. Die dafür erforderliche rumänische TÜV-Bescheinigung befand sich im Handschuhfach des Pkws. Nach bisheriger Sachlage ist zu vermuten, dass der Pkw in Rumänien beim dortigen TÜV zur technischen Begutachtung vorgeführt und anschließend die Prüfplakette am Kennzeichenschild angebracht wurde.

Bevor der rumänische Staatsbürger den Pkw wieder in Betrieb setzen kann, muss er sich zunächst um eine ordnungsgemäße deutsche Zulassung kümmern. Da der deutsche TÜV bereits im April 2017 abgelaufen ist, wurde im erklärt, dass eine Vorführung des Fahrzeugs beim deutschen TÜV erforderlich ist.

Er muss nun mit einem Verfahren wegen eines Vergehens der Urkundenfälschung, sowie nach dem Pflichtversicherungs- und Steuergesetz rechnen. Nach Abschluss der Sachbearbeitung setzte der Rumäne seine Weiterreise fort - jedoch ohne den Pkw.

Berchtesgadener Land