Corona-Pandemie
Die Impfzentren des Landkreises Cham sind einsatzbereit

18.12.2020 | Stand 21.07.2023, 9:58 Uhr
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Die Impfzentren und die mobilen Impfteams im Landkreis Cham bereiten sich auf einen Beginn der Impfungen am 27. Dezember 2020 vor.

Landkreis Cham. Zu Beginn der Impfphase liegt der Fokus auf den Bewohnern und den Beschäftigten der stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Hier kommen mobile Impfteams zum Einsatz. Die Termine für die Impfung werden mit den Einrichtungen vereinbart.

Terminvergabe für die Impfungen im Impfzentrum in Kürze möglich

Impfungen in den Impfzentren sind ausschließlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Reihenfolge der vorrangig zu impfenden Personen wurde heute von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Dazu zählen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, und andere Gruppen (zum Beispiel ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste, Personal der Impfzentren oder Menschen über 80 Jahre). Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Die Registrierung und Terminvergabe erfolgt online oder telefonisch. Die genauen Kontaktdaten werden veröffentlicht, sobald die Impfungen möglich sind.

Die Impfzentren vergeben die Termine zur Impfung an entsprechend priorisierte Personengruppen je nach Verfügbarkeit. Die Auswahl des gewünschten Ortes (Roding oder Bad Kötzting) ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den jeweiligen Kapazitäten ab.

Ablauf der Impfung im Impfzentrum

Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Nach Unterzeichnung der Einwilligungserklärung wird der Impfwillige geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch einige Zeit in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden. Für den Impftermin werden ca. 30 Minuten eingeplant.

Für einen wirksamen Schutz ist eine zweite Impfung voraussichtlich nach 18 bis 21 Tagen nach der Erstimpfung notwendig. Beide Termine werden bereits bei der Registrierung vergeben. Die Impfung ist kostenlos.

Impfaufklärung

Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Vor der Impfung findet eine ausführliche Beratung und Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte statt. Zur Vorbereitung können Sie sich die Aufklärungsbögen und die Datenschutzinformationen von der Internetseite des Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de herunterladen, insbesondere folgende Unterlagen: Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19, Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19, Hinweise zur Impfaufklärung, Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern.

Benötigte Dokumente für die Impfung

Sofern Sie die Möglichkeit haben, bringen Sie das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19, Hinweise zur Impfaufklärung und das Formular „Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19“ ausgefüllt mit. Des Weiteren werden folgende Unterlagen benötigt: Impfbuch, Personalausweis oder Reisepass, Krankenversicherungskarte. Bei unter Betreuung stehenden Personen: Betreuer oder Einverständniserklärung des Betreuers. Bei Sprachbarrieren ist ein Sprachmittler hilfreich.

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