Zwei Klassen in Quarantäne
Die Ampel steht im Landkreis Schwandorf auf Rot – Inzidenz liegt bei 50,04

27.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:24 Uhr
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Der Wechsel von Gelb auf Rot ging schnell. Erst am Freitag, 23. Oktober, hatte der Landkreis Schwandorf die Stufe Gelb erreicht, ab Montag, steht die Ampel auf Rot.

Landkreis Schwandorf. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weist eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 50,04 aus und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat den Landkreis mit Wirkung von heute in die Liste derjenigen Landkreise aufgenommen, die den Schwellenwert von 50 überschritten haben. Damit treten mit Wirkung von morgen, 0 Uhr, verschiedene Maßnahmenverschärfungen in Kraft, die unmittelbar die Folge der Verordnungen der Staatsregierung sind. Für Grundschüler bemüht sich der Landkreis um eine Erleichterung.

Zwölf neue Infektionen sind am Montag zu vermelden. Diese verteilen sich auf acht Gemeinden wie folgt: fünf Infektionen in Wernberg-Köblitz und je eine Infektion in Burglengenfeld, Bruck, Nabburg, Pfreimd, Schmidgaden, Schwandorf und Teunz. Die Infektionen führen dazu, dass zwei weitere Schulklassen in Quarantäne geschickt werden müssen. Betroffen sind eine zehnte Klasse der Mittelschule Oberviechtach und eine achte Klasse des Gymnasiums Oberviechtach. Damit befinden sich aktuell elf Klassen und drei Teilklassen in Quarantäne.

Die rote Ampel bedeutet, dass private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt sind. Das gilt auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Die Sperrstunde, das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen greift ab 22 Uhr und damit eine Stunde früher als bei gelber Ampel. Die Maskenpflicht während des Unterrichts, die bei Gelb bereits ab der fünften Jahrgangsstufe galt, gilt bei Rot auch für Grundschüler. Hier bemüht sich der Landkreis jedoch um eine Erleichterung. Aufgrund des nur geringfügigen Überschreitens der 50er-Grenze und auch im Hinblick darauf, dass die Verantwortlichen das Risiko für berechenbar und beherrschbar erachten, zumal im Falle eines positiven Falls sowieso eine Quarantäne greift, haben wir heute bei der Regierung der Oberpfalz beantragt, für den Bereich des Landkreises Schwandorf eine Ausnahme von der Maskenpflicht an Grundschulen erteilen zu dürfen. Bis die Regierung der Oberpfalz über unseren Antrag entschieden hat, was wir im Laufe der Woche erwarten, gilt aber die Maskenpflicht.

Testpflicht für Grenzpendler

Am Freitag ist bayernweit eine Testpflicht für Grenzpendler in Kraft getreten. Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten, muss binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober folgenden Einreise und danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein negatives Corona-Virus-Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Die Testpflicht ist ebenso gültig für Personen, die für Ausbildungs-, Schul- oder Hochschulbesuche die Grenze überqueren. Das Testergebnis muss unaufgefordert dem für den Sitz der Firma oder dem Schulort zuständigen Landratsamt vorgelegt werden. Für diese Vorlage der Zeugnisse und auch für Fragen zur Testpflicht wurde beim Landratsamt Schwandorf ein Mail-Postfach mit der Adresse grenzpendler@landkreis-schwandorf.de eingerichtet.

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