8.000 Euro Geldstrafe für Schmuckhändler
Diamanten und Gold für 200.000 als „Muster“ deklariert

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 13:42 Uhr

Quasi als „Muster“ für seinen Geschäftspartner in München hatte der indische Schmuckhändler Mukul J. (36) zolltechnisch eine 220.000 Euro teuere Auswahl mit Goldschmuck und Diamanten deklariert, um die Einfuhrabgaben zu drücken.

FLUGHAFEN / LANDSHUT Das kommt ihn nun teuer zu stehen: Neben 48.000 Euro Abgaben, die er bereits nachentrichtet hat, muss er auch noch eine Geldstrafe von 8000 Euro wegen versuchter Steuerhinterziehung berappen.

Laut der von Staatsanwalt Hubert Krapf vertretenen Anklage hatte ein in der Münchner Theatiner Straße ansässiger indischer Juwelier im September 2010 beim Flughafen-Zollamt eine Sendung „Silber/Goldschmuck, mit unechten/echten Steinen“ aus Delhi angemeldet und einen Rechnungspreis von 11.000 Euro angegeben. Als das 2,7 Kilogramm schwere Paket abgeholt werden sollte, wurde der kontrollierende Beamte aufgrund des niedrigen Zollwertes misstrauisch, nahm die Schmuckstücke unter die Lupe und stellte dabei u.a. fest, dass es sich bei den Edelsteinen um echte Diamanten handelte.

Der Münchner Juwelier reagierte prompt und reichte eine neue Rechnung ein, die diesmal auf immerhin knapp 39.000 Euro lautete. Aber auch damit gab sich der Zollbeamte nicht zufrieden, der gesamte Schmuck landete bei einem Gutachter, der feststellte, dass die echten Steine und das verarbeitete Gold einen tatsächlichen Wert von 220. 000 Euro hatten. Dafür errechneten sich insgesamt 48.600 Euro Einfuhrabgaben.

Dem indischen Händler flatterte wegen versuchter Steuerhinterziehung ein Strafbefehl über 45.000 Euro (300 Tagessätze à 150 Euro) wegen versuchter Steuerhinterziehung ins Haus. Dagegen legte er Einspruch ein und landete damit vor Strafrichter Bernhard Suttner vom Landshuter Amtsgericht, wo er zunächst mit einem großen Pluspunkt aufwarten konnte: Die Einfuhrabgaben habe er inzwischen nachentrichtet, konnte er nachweisen.

Dafür habe er sein Haus in Delhi verkaufen müssen. Die Geldstrafe übersteige aber seine finanziellen Möglichkeiten: Er sei ein kleiner Händler, sein Jahresverdienst liege umgerechnet nur bei rund 10.000 Euro, klagte er. Sein Verteidiger Ingo Brehme ergänzte, dass Mukul J. schon mehrfach Schmuck - allerdings geringwertigen - eingeführt habe. Auch diesmal sei er davon ausgegangen, dass es sich um eine „Mustersendung“ handle, die er dann an seinen Münchner Geschäftspartner weitergeleitet habe. Der sei an der ganzen Sache unbeteiligt, habe lediglich seine Adresse zur Verfügung gestellt.

„Mit dem gelieferten Schmuck wollte mein Mandant auf Messen gehen und testen, ob sich der indische Schmuck in Deutschland überhaupt verkaufen lässt“, so der Anwalt. Sein Mandant sei tatsächlich von einer „Mustersendung“ mit wesentlich geringerem Wert ausgegangen. Und beim Zoll in Indien habe es auch keinerlei Beanstandung gegeben. Vom Hersteller habe Mukul J. den Schmuck auf „Vertrauensbasis“ bekommen, jetzt fordere der entweder die Rückgabe oder 100.000 Euro.

Strafrichter Suttner ließ Milde walten und reduzierte die Geldstrafe auf 200 Tagessätze à 40 Euro, blieb damit hinter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Gesamtgeldstrafe von 12.500 Euro beantragt hatte. Strafmildernd wirkte sich insbesondere aus, dass der indische Händler inzwischen fälligen Abgaben bezahlt hat. Wenn er auch n och die Geldstrafe beglichen hat, dürfte ihm der derzeit noch beschlagnahmte Schmuck auch wieder ausgehändigt werden.

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