Landgericht Regensburg
Der 49-jährige Angeklagte soll an einer Persönlichkeitsstörung leiden

10.07.2017 | Stand 13.09.2023, 0:25 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein 49-jähriger Ungar steht vor dem Landgericht Regensburg. Ihm wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

REGENSBURG Der Angeklagte soll am Mittwoch, 6. Januar 2016, seine Ex-Freundin unter einem Vorwand in sein Auto gelockt haben. Nach circa 20 Minuten Fahrt soll der Angeklagte mit Absicht auf einen freistehenden Baum zugesteuert sein. Er soll die Absicht gehabt haben, sich und seine Ex-Freundin zu töten. Die Beifahrerin erlitt schwere innere Verletzungen und mehrere Knochenbrüche.

Am Montag, 7. November, dem vierten Verhandlungstag, wurde ein Schreiben der Schwester der Geschädigten vom Januar 2016 verlesen. Darin schrieb sie, ihre Schwester sei einige Tage vor dem Unfall aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Deshalb sei sie sich sicher, dass der Unfall gar kein Unfall war. Der Angklagte soll ihrer Schwester verraten haben, dass er den Baum gegen den er gefahren ist, schon vorher ausgesucht hatte. Da er ja bereits im Jahr 2005 seine ehemalige Verlobte mit 24 Messerstichen getötet hat, hatte ihre Schwester auch nach dem Unfall im Krankenhaus noch Angst, der Angeklagte könnte erneut versuchen, sie zu töten.

Anschließend wurde ein Brief des 49-jährigen Angeklagten an seine Mutter verlesen, den er im Juli dieses Jahres geschrieben hatte: „Meine teure Mutter. Es tut mir sehr leid, dass ich Euch in diese Situation gebracht habe. (...) Ich habe es auch nicht leicht. (...) Nun ist alles den Bach hinunter. (...) Es tut mir leid, aber ich weiß nicht, wieso wir gegen diesen Baum gefahren sind. (...) Ich habe Euch sehr lieb. Küsschen.“

„Er ist ein labiler und impotenter Mensch“

Bei einer Facebook-Konversation zwischen der Geschädigten und einer dritten Person, die ebenfalls verlesen wurde, bezeichnete die Geschädigte ihren Ex-Freund als „labilen, impotenten Mensch“ der in ihrer Tasche gestöbert haben soll. Weiter sagte sie: „Ich mache Schluss. Er ist krank. Er ist nicht depressiv, er ist behindert.“

Im Anschluss gab der Sachverständiger Dr. Joachim Haas, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, seine Einschätzung des Angeklagten ab. Er ist der Meinung, der 49-Jährige habe einen starken Wunsch nach Anerkennung, staue seine Aggressionen an und verfüge über eine mangelnde Wahrnehmung eigener Bedürfnisse. Er ist der Meinung, es liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vor. Er zitierte außerdem eine Passage aus einem Artikel eines Psychiaters über den German-Wings-Absturz, von dem er glaube, dass er auch auf den Angeklagten zutreffe: „Erweiterter Suizid ist sehr selten. Ohnmächtige Wut ist die Reaktion von Menschen mit narzisstischer Veranlagung auf Kränkungen. Solche habe der Angeklagte nämliche einige in seinem Leben erfahren. Zum Beispiel, als eine seiner Ex-Freundinnen, einen seiner Freunde heiratete.

Die Verhandlung geht weiter am Dienstag, 8. November, um 10 Uhr. Wir berichten online.

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