Corona-Lockdown
Das macht Töging bis Ende November

03.11.2020 | Stand 21.07.2023, 6:54 Uhr
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CORONA-Virus: Achtes Schreiben des Ersten Bürgermeisters an die Bürger- Stand vom 2. November 2020, 12 Uhr

Töging. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

die nächste „Corona-Virus-Welle“ rollt derzeit über Deutschland hinweg, seit 2. November gilt deutschlandweit ein „Lockdown light“ bis Ende November.

Der Freistaat Bayern hat vor kurzem die mittlerweile 8. Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO erlassen.

Ganz wichtig ist die AHAL-Grundregel (also: Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen und Lüften). Nur wenn wir alle weiterhin Vorsicht walten lassen, können wir auch weiterhin Schritt für Schritt zum normalen Alltag zurückkehren.

Alle Bayern betreffenden Regelungen finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de, eine gute Übersicht findet sich auch unter https://bay-gemeindetag.de/coronavirus.

In der Stadt Töging a. Inn gilt daher bis auf weiteres Folgendes:

1. Das Rathaus bleibt geöffnet zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 18 Uhr). Um Wartezeiten und Schlangenbildung zu vermeiden, sind im Vorfeld telefonisch Termine zu vereinbaren (Tel. 08631/9004-0; email: rathaus@toeging.de). Dies hat bisher gut funktioniert. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, das Rathaus (wie im Frühjahr) komplett zu schließen und ausschließlich mit Terminen zu arbeiten. Außerdem weisen wir erneut auf den Internetauftritt der Stadt Töging a. Inn hin (www.toeging.de) – hier sind eine Vielzahl von Formularen hinterlegt, so dass eine persönliche Vorsprache im Rathaus häufig nicht erforderlich ist (etwa Sperrmüllscheck; Gewerbemeldungen; Anträge auf isolierte Befreiung und vieles andere mehr).

2. Wer das Rathaus betritt, hat auf jeden Fall Mundschutz zu tragen, außerdem ist auf den Mindestabstand zu achten. Hinweisschilder sind aufgestellt. Im Eingangsbereich befindet sich auch ein Desinfektionsspender.

3. Hochzeiten (jetzt im Herbst/Winter ohnehin seltener) finden im Rathaus nur im Sitzungssaal statt, nicht im Trauungszimmer. Anwesend sein dürfen nur das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte. Weitere Gäste sind nicht erlaubt (auch keine Brautpaareltern, Großeltern o. ä.). Gleiches gilt für Hochzeiten in Engfurt.

4. Bei Beerdigungen unter freiem Himmel ist auf den Mindestabstand zu achten. Eine konkrete zahlenmäßige Obergrenze ist in der 8. BayIfSMV nicht vorgesehen; es ist auf jeden Fall Mundschutz zu tragen. In der Aussegnungshalle selbst sind Stühle aufgestellt mit ausreichendem Abstand; zusätzliche Bestuhlung ist nicht zugelassen, weitere Besucher müssen unter Wahrung des Mindestabstands auf dem Vorplatz stehen. Der Leichenschaugang ist geschlossen.

5. Die Spielplätze bleiben geöffnet; diese dürfen von Kindern nur in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Auf ausreichenden Abstand ist zu achten.

6. Die Bücherei bleibt zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Zeitgleich dürfen höchstens sechs Besucher die Bücherei betreten.

7. Die Grüngutstelle bleibt zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Auch der Landkreis-Wertstoffhof an der Weichelstraße hat regulär geöffnet (also jede zweite Woche).

8. Die Sitzungen der kommunalen Gremien (Ausschüsse und Stadtrat) finden bis auf weiteres wie geplant statt.

9. Alle Turnhallen (Mehrzweckhalle, Turnhalle an der Regenbogenschule, Turnhalle an der Comenius-Schule) bleiben bis Ende November für den Vereinssport komplett geschlossen.

10.Ob und ggf. in welchem Umfang die vhs-Kurse im Rettungszentrum stattfinden, ist von der vhs als Betreiber festzulegen. Jedenfalls ist auch hier der Mindestabstand zu wahren (vgl. § 20 BayIfSMV).

11.Das letzte Kammerkonzert 2020 (geplant für den 21. November) entfällt.

12.Am Volkstrauertag findet der Gottesdienst wie geplant statt. Der gemeinsame Zug zum Friedhof mit anschließenden Ansprachen am Friedhof entfällt.

13.Eine Bürgerversammlung findet 2020 nicht mehr statt.

14.Persönliche Geburtstags- und Jubiläumsbesuche durch den Bürgermeister/Landrat finden 2020 nicht mehr statt, auch entfallen die monatlichen Seniorengeburtstage.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle hoffen, dass der „Lockdown light“ die gewünschte Wirkung entfaltet und wir ab Dezember wieder ein Stückchen Richtung Normalität gehen können mit Lockerungen.

Wir werden auch weiterhin über die konkreten Folgen für die Stadt Töging a. Inn regelmäßig informieren. Alle Schreiben werden auch – wie bisher – auf der Homepage

veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund!

Dr. Tobias Windhorst

Altötting