Coronavirus
Das Landratsamt Kelheim informiert zum Einsatz von Saisonarbeitskräften

20.03.2020 | Stand 03.08.2023, 13:48 Uhr
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Nach Auskunft des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bleibt grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (unter anderem für Berufspendler, Saisonarbeitnehmer).

Landkreis Kelheim. Als Nachweis für die berufsbedingte Reise dient eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung, die auch für Saisonarbeitskräfte zu verwenden ist.

Die Pendlerbescheinigung steht auf folgender Seite der Bundespolizei zum Herunterladen zur Verfügung: www.bundespolizei.de

Bezüglich weiterer Informationen und Antworten zu den aktuellen Fragestellungen wird auf die Homepage des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/coronavirus verwiesen.

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