Eigenverantwortliche Überwachung
Das Landratsamt Kelheim erinnert an die Rauchwarnmelderpflicht

03.01.2018 | Stand 03.08.2023, 19:05 Uhr
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Das technische Kreisbauamt im Landratsamt Kelheim weist auf die Rauchwarnmelderpflicht seit dem Jahreswechsel hin.

LANDKREIS KELHEIM In Deutschland sterben rund 600 Menschen im Jahr durch Brände, ein Großteil davon durch Rauchvergiftung bei Wohnungsbränden. Die hohe Zahl an Brandtoten kann durch eine rechtzeitige Warnung vor dem giftigen Brandrauch gesenkt werden.

In Wohnungen müssen seit Jahresbeginn Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens mit einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Gerätehersteller liefern nähere Informationen zusammen mit dem Rauchwarnmelder.

Das Technische Kreisbauamt weist ausdrücklich darauf hin: Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern liegt in der Verantwortung des Wohnungsbesitzers. Eine Überprüfung durch öffentliche Einrichtungen, insbesondere durch das Landratsamt erfolgt nicht. Leider sind in Bayern bereits Fälle bekannt, bei denen sich Betrüger als Mitarbeiter der Landkreisverwaltung ausgegeben haben, die die Installation der Rauchwarnmelder in der Wohnung überprüfen müssten. Hintergrund ist oftmals das Ausspionieren für einen Einbruch. Im Zweifelsfall sollte die Polizei verständigt werden.

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