Soziales
Das Landratsamt informiert: Die Ehrenamtskarte kann neu beantragt werden

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 20:36 Uhr
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Die Ehrenamtskarte wurde erstmals im Juli 2013 an engagierte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kelheim ausgegeben. Sie soll ein Dankeschön sein und Vorteile für die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.

LANDKREIS KELHEIM Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vorteile und Vergünstigungen, wie zum Beispiel einen ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Museen, Kinos oder Rabatte bei Einkäufen.

Da die blaue Ehrenamtskarte nach drei Jahren ihre Gültigkeit verliert, kann diese neu bei der Ehrenamtsstelle beantragt werden. Folgende Voraussetzungen für den Erhalt der "Bayerischen Ehrenamtskarte" müssen erfüllt werden: freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz (zum Beispiel im Rahmen der Übungsleiterpauschale) ist zulässig, mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement, Wohnsitz im Landkreis Kelheim, Mindestalter 16 Jahre, aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich, Gültigkeitsdauer der blauen Ehrenamtskarte: 3 Jahre. Die goldene Ehrenamtskarte gilt unbegrenzt.

Die Ehrenamtskarte kann bei der Ehrenamtsstelle im Landratsamt Kelheim, Martina Wimmer, bis 30. April beantragt werden (Telefonnummer 09441/ 207-2105, Mail an Martina.Wimmer@landkreis-kelheim.de). Die Anträge für die Ehrenamtskarte können auch im Internet unter www.landkreis-kelheim.de einfach und bequem heruntergeladen werden.

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