Freizeit-Messe
Das Hauptzollamt Nürnberg klärt auf: Was darf ich von meiner Reise mitbringen?

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 12:27 Uhr
−Foto: n/a

Das Hauptzollamt Nürnberg ist auch in diesem Jahr wieder als Aussteller auf der Freizeit-Messe im Nürnberger Messegelände vertreten.

NÜRNBERG Erlaubt oder verboten? Was darf ich von meiner Reise mitbringen? Oder was darf ins Postpaket? Diese und viele andere Fragen können die Besucher mit den Zöllnerinnen und Zöllnern auf Nordbayerns größtem Reisemarkt in Halle 9 diskutieren. Am Donnerstag, 18. Februar, um 14 Uhr und am Sonntag, 21. Februar, um 15 Uhr klärt das Hauptzollamt Nürnberg hierzu auch auf der Showbühne in Halle 9 auf.

"Nicht nur Reisemitbringsel, auch Bestellungen im Internet, die per Postpaket aus Drittländern beim Zollamt landen, können so manchem Käufer zum Verhängnis werden", sagt Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Gefälschte Markenartikel, Arzneimittel aber auch Schmuck aus Tieren oder Pflanzen, die dem Artenschutz unterliegen, werden regelmäßig aus dem Verkehr gezogen. So wird aus einem vermeintlichen Schnäppchen häufig eine teure Angelegenheit, denn es drohen unter Umständen empfindliche Geldstrafen.“

Der Zoll schützt durch seine Kontrollen die Wirtschaft, die Umwelt, aber vor allem auch die Bürger vor vielen Gefahren, die zum Beispiel von gefälschten Markenartikeln oder ungeprüften Produkten drohen. Zu diesem Thema informiert das Hauptzollamt Nürnberg am Mittwoch und Freitag auf der Showbühne. Für diese und eine Vielzahl von weiteren für die Allgemeinheit und das Staatswesen wichtigen Aufgaben sucht die Zollverwaltung engagierte Nachwuchskräfte für die Laufbahnen im mittleren und gehobenen Zolldienst. Auch hierzu sind am Messestand Informationen erhältlich. Die Zöllnerinnen und Zöllner beraten die Messebesucher darüber hinaus gern zu allen Themen aus dem vielfältigen Aufgabenbereich der Zollverwaltung. Weitere Informationen zur Zollverwaltung gibt es im Internet unter www.zoll.de.

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