Sozial wertvoll:
Bußgelder für gemeinnützige Einrichtungen

02.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:03 Uhr
−Foto: n/a

Justiz unterstützte gemeinnützige Einrichtungen aus der Region im Jahr 2019 mit insgesamt 351.896,09 EUR

Region. Das Landgericht Landshut und die zu seinem Bezirk gehörenden Amtsgerichte Eggenfelden, Erding, Freising, Landau/Isar und Landshut sowie die Staatsanwaltschaft Landshut haben 2019 gemeinnützigen Einrichtungen im Landgerichtsbezirk Geldauflagen von insgesamt 351.896,09 EUR zugewiesen.

Wird in einem Strafverfahren gegen einen Straftäter eine Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt, erhält der Verurteilte in vielen Fällen als Bewährungsauflage gleichzeitig die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt. Ferner wird in Fällen der Kleinkriminalität von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht statt einer Strafe eine Geldauflage festgesetzt, vor allem wenn der Schaden gering ist und der Täter erstmals eine Straftat begangen hat. Meist werden die Straftäter angewiesen, die Geldbeträge zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. Auf diese Weise haben gemeinnützige Einrichtungen aus den Bezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau/Isar und Landshut im Jahr 2019 351.896,09 EUR erhalten.

Insgesamt waren 2019 137 solcher regionalen Einrichtungen beim Landgericht Landshut registriert. 35 Einrichtungen davon sind Gelder zugewiesen worden, 26 Einrichtungen erhielten sogar Beträge von über 1.000 EUR bis teilweise in den fünfstelligen Euro-Bereich. Schwerpunktmäßig handelte es sich um Einrichtungen aus den Bereichen Bewährungshilfe, Rehabilitation und Pflege, Kinder- und Jugendförderung, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie Förderung für Menschen mit Behinderung. Die Auswahl des Empfängers des Geldbetrages wird von den zuständigen Richtern und Staatsanwälten bei der Festsetzung der Geldauflage getroffen.

Landgerichtspräsident Andreas Wimmer: „Die Justiz hat damit 2019 wieder einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung gemeinnütziger Einrichtungen aus der Region geleistet. Für diese Einrichtungen sind Geldzuweisungen durch die Justiz eine wesentliche Unterstützung, um ihre sozialen Aufgaben erfüllen zu können.“

Erding