Raumordnungsverfahren abgeschlossen
„Burghotel“-Projekt im Zwieseler Winkel nicht raumverträglich

07.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:12 Uhr
−Foto: Foto: Renaissance Projektierungs GmbH

Die Regierung von Niederbayern hat das Raumordnungsverfahren zum mittelalterlichen Natur- und Erlebnispark mit Übernachtungseinrichtung im Zwieseler Winkel abgeschlossen. Mit dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen nicht raumverträglich und somit aus landesplanerischer Sicht negativ zu beurteilen ist.

ZWIESEL Die Renaissance Projektierungs GmbH plant die Errichtung eines mittelalterlichen Natur- und Erlebnisparks mit Übernachtungseinrichtung auf dem Kellerberg. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist eine mittelalterliche Burganlage, die einen Hotelbetrieb mit entsprechenden Nebeneinrichtungen beherbergen soll. Des Weiteren sind ein Handwerkerdorf im unmittelbaren Umfeld der Burg sowie ein Veranstaltungsareal, unter anderem für Festspiele, geplant. Zwei Pfade zu den Themen Industrie und Agrar sollen im weiteren Umfeld der Burg angelegt werden.

In dem von der Regierung von Niederbayern seit Juli 2017 durchgeführten Raumordnungsverfahren gaben zahlreiche Behörden, Verbände und Kommunen sowie betroffene Bürger Stellungnahmen ab. Dabei zeigte sich, dass der Kellerberg für ein solches Vorhaben nicht geeignet ist. So ist beispielsweise der Standort des geplanten Burghotels wegen des starken Gefälles und des vorgelagerten Erlebnisparks deutlich abgesetzt von der bisherigen Bebauung. Auch hinsichtlich der schwierigen verkehrlichen und technischen Erschließung vor Ort wurden zahlreiche Bedenken vorgebracht.

Darüber hinaus stellt das geplante Vorhaben einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald dar. Beeinträchtigungen der dort sehr seltenen Fledermausarten können nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der früheren bergbaulichen Aktivitäten im Inneren des Kellerbergs gab es außerdem erhebliche Zweifel an der Standfestigkeit des Bauuntergrundes.

Zwar sind Investitionen in nachhaltige touristische Projekte im Zwieseler Winkel grundsätzlich wünschenswert, bei dem gewählten Standort überwiegen aus Sicht der Regierung von Niederbayern jedoch die negativ berührten Belange. Aus diesem Grunde konnte die Regierung von Niederbayern keine positive landesplanerische Beurteilung für das Projekt abgeben.

Die landesplanerische Beurteilung wird in den nächsten Tagen an alle beteiligten Gemeinden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange übermittelt. Sie kann außerdem auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern unter „Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr“ eingesehen werden: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/2/raumordnung/verfahren/rov_erlebnispark_020617.php)

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