Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig?
Bundesverfassungsgericht fällt morgen ein Urteil

17.07.2018 | Stand 31.07.2023, 3:03 Uhr
−Foto: n/a

Das Bundesverfassungsgericht soll morgen ein Urteil über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in seiner jetzigen Form treffen.

KARLSRUHE Zwei entscheidende Fragen sollen morgen geklärt werden: Erstens, ob es sich beim Beitrag nicht viel mehr um eine Steuer handelt. Dann hätten die Länder, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, keine Gesetzgebungskompetenz.

Und zweitens, ob es zulässig ist, 17,50 Euro pro Haushalt zu erheben und nicht wie vor der Reform 2013 nach Art und Zahl der Geräte. Die Reform trat damals in Zeiten von Smartphone und fernsehfähigen Computern ein.

In vielen Punkten könnte man darüber debattieren, ob der Rundfunkbeitrag - die wichtigste Einnahmequelle der ARD, ZDF und Deutschlandradio - nach fairen Kriterien einbezogen wird?

Ist der Rundfunkbeitrag eigentlich noch fair?

So sind beispielsweise Zweitwohnungsbesitzer benachteiligt, die zweifach zahlen müssen. Auch beschäftigten sich die Verfassungsrichter damit, ob es angemessen ist, dass zwei Doppelverdiener, die in einer Wohnung gemeinsam leben, genauso viel bezahlen müssten, wie eine alleinerziehende Frau. Auch der gewerbliche Kläger Sixt wehrt sich dagegen, dass etwa für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig ist, für betrieblich genutzte Fahrzeuge aber schon.

Altötting