Nach Straftaten
Bundesamt für Migration wertet Zahlen über Geburtsdaten von Flüchtlingen nicht aus

24.01.2018 | Stand 13.09.2023, 6:31 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Im Ausländerregister steht zwar, wie viele Flüchtlinge am 1. Januar Geburtstag haben – es gibt aber keine Auswertung. Obwohl es Zweifel am Alter gerade von zahlreichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gibt. Da wird es heikel, wenn Straftaten begangen werden – wie jüngst in Regensburg.

REGENSBURG Das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt weiter die Behörden. Doch wie viele genau am 1. Januar Geburtstag haben, wissen zwar die Jugendämter vor Ort – nicht aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das eigentlich für die Bescheide zu den Asylanträgen befinden muss. Das geht aus einer Anfrage des Wochenblatts an die Behörde in Nürnberg hervor.

Mehrere Kriminalfälle aus der jüngsten Vergangenheit lassen Zweifel darüber aufkommen, dass alle der etwa 60.000 minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland gekommen sind, tatsächlich ihr wahres Alter angegeben haben. Und das kann bei Straftaten schwerwiegende Konsequenzen haben. Beispiel: Beim Jugendamt im Landkreis Regensburg kümmert man sich um 113 junge Menschen, die angeblich unter 18 Jahre alt sind. 16 davon haben am 1. Januar Geburtstag. Sie müssen dieses Datum nicht angegeben haben, sondern vielmehr kann es sein, dass sie bei der Registrierung durch die Behörden diesen Geburtstag zugeordnet bekamen. In der Stadt Regensburg sind 21 von 119 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen am 1. Januar geboren.

Auswirkungen auf das Strafmaß könnte das auch haben, wenn es zu einem Prozess gegen die beiden Schläger von den Regensburg Arcaden kommt. Am Samstag, 13. Januar, wurde ein Polizist dort schwer verletzt. Eine Gruppe von etwa 15 Jugendlichen hatte gepöbelt. Als die beiden Polizisten die Jugendlichen daraufhin in dem Einkaufszentrum kontrollieren wollten, schlug ein Afghane auf den Kopf eines 26-jährigen Polizisten. Es kam zum Gerangel, der Polizist ging zu Boden. Ein zweiter Afghane trat daraufhin mit dem Fuß gegen den Kopf des Beamten.

Alter der jungen Täter wurde zweimal korrigiert

Zunächst gab die Polizei das Alter der beiden mutmaßlichen Täter mit 17 Jahren an. Das Innenministerium bestätigte dieser Zeitung dann aber, dass der eine am 2. Januar bereits volljährig wurde, der zweite am 15. Januar, also zwei Tage nach der Tat. Beide wurden bis zur Tat vom Jugendamt des Landkreises betreut, einer wohnte in einer Jugendgruppe in der Innenstadt, der andere im Landkreis.

Und auch überregional sorgen Zweifel am Alter von Tatverdächtigen, die sich als minderjährig ausgeben, für Probleme. In Berlin wurde am Wochenende ein Fall bekannt, bei dem ein vierjähriges Mädchen von einem angeblich 13-Jährigen in einer Pflegefamilie mehrfach missbraucht wurde. Das Landeskriminalamt Berlin äußerte Zweifel an der Altersangabe, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil er laut Dokumenten unter 14 Jahre alt sei – der junge Mann setzte sich zwischenzeitlich nach Schweden ab. Die Bild am Sonntag hatte über den Fall zuerst berichtet.

Kontrollen gibt es keine, medizinische Untersuchungen sind umstritten. Dabei gibt es eine Datenbank, die zumindest deutlich machen würde, bei wie vielen registrierten Asylsuchenden es zumindest keine genauen Angaben zu ihrem Geburtsdatum gibt: das Ausländerzentralregister. Es wird ebenfalls beim BAMF in Nürnberg verwaltet. Wir fragten nach, wie viele Asylsuchende in Deutschland am 1. Januar Geburtstag haben – von den etwa 220.000 Menschen, die allein 2017 als Asylbewerber nach Deutschland kamen, dürften es rein rechnerisch nur etwa 700 Menschen sein, denn das Jahr hat ja 365 Tage.

Doch das BAMF weiß es schlicht und ergreifend nicht! Wörtlich heißt es: „Das Datum 1. Januar wird erfasst, wenn Asylsuchende keine Pass- oder sonstige Identitätspapiere vorweisen können und lediglich ihr Geburtsjahr, jedoch nicht den genauen Tag oder Monat kennen“, so eine Sprecherin der Behörde. Das Geburtsdatum der Antragsteller werde dann ins Ausländerzentralregister aufgenommen. Es ist eines der größten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, in dem personenbezogene Daten zu aufenthalts- oder asylrechtlichen Sachverhalten gespeichert werden. „Eine Auswertung aus dem AZR nach Geburtsdatum der Asylsuchenden liegt nicht vor“, so die Sprecherin abschließend.

Ausschlaggebend für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts

Im Fall der beiden mutmaßlichen Arcaden-Täter könnte das Alter ausschlaggebend dafür sein, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Die beiden haben bereits Bekanntschaft mit dem deutschen Rechtsstaat gemacht. Gegen beide liegt seit April 2017 ein Ablehnungsbescheid vor, der auch eine Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist von 30 Tagen enthält. Beide Bescheide konnten laut Innenministerium nicht vollzogen werden – beide Afghanen hatten gegen den Bescheid geklagt, bis heute verhindert das eine Abschiebung. Zudem wurde aus Ermittlerkreisen bekannt, dass es keine Videoaufzeichnung der Tat gibt, obwohl sich der Vorfall angeblich in den Arcaden ereignet haben soll. Die Aussage der beiden Polizisten steht vor Gericht also möglicherweise der von 15 Jugendlichen gegenüber.

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