Pandemie
Bund verbessert staatliche Corona-Hilfen und verlängert Antragsfristen

21.01.2021 | Stand 21.07.2023, 2:45 Uhr
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Der Bund verlängert die Antragsfristen für die staatlichen Corona-Hilfen. Die Überbrückungshilfe II kann nun bis zum 31. März 2021 beantragt werden, die November- und Dezemberhilfe bis zum 30. April 2021.

Landkreis Schwandorf. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier für den Wahlkreis Schwandorf/Cham: „Die Fristverlängerung verschafft den Unternehmerinnen und Unternehmern die dringend benötigte Zeit für die Prüfung und Antragstellung. Außerdem wurden zentrale Fragen des Beihilferechts geklärt, sodass die Voraussetzungen für die Förderung bis zu vier Millionen Euro nun eindeutig sind. Darüber hinaus verhandelt die Bundesregierung derzeit mit der EU-Kommission über die Bedingungen für eine Förderung über vier Millionen Euro.“

Für Hilfen zwischen einer und vier Millionen Euro sind die Förderungen auf 70 Prozent der Verluste gedeckelt, für Klein- und Kleinstunternehmen auf bis zu 90 Prozent. Der beihilfefähige Zeitraum ist dabei nicht identisch mit dem Leistungszeitraum, sondern umfasst die Monate März bis Dezember 2020 für die Überbrückungshilfe II und Dezemberhilfe Plus beziehungsweise die Monate März bis November 2020 für die Novemberhilfe Plus. Der Antragsteller kann frei wählen, welche Monate er für die Verlustberechnung ansetzt.

„Der Bund bessert bei den staatlichen Unterstützungen weiter nach. Neben den Fristverlängerungen werden die Antragsbedingungen und die Förderhöhe für die Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021) angepasst. Die Zugangswege werden vereinfacht und die Förderhöhe auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat nochmals deutlich aufgestockt“, so Holmeier abschließend.

Schwandorf