Landgericht Regensburg
Brutale Tat: 22-Jähriger muss über drei Jahre ins Gefängnis

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:51 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Weil er bei einem Grillfest zu viel getrunken hatte, geriet ein 22-Jähriger mit seiner Freundin in einen Streit. Er beleidigte seine eigene Freundin auf offener Straße und schlug schließlich einfach zu. Als ein Passant der jungen Frau zu Hilfe eilt, wird er das nächste Opfer.

REGENSBURG Der 22-Jährige prügelt auf ihn ein, bis er regungslos auf dem Boden liegen bleibt. Der mutige Helfer erlitt dabei eine Gehirnerschütterung und eine Fraktur am Schädel. Noch vier Stunden nach der Tat hatte der 22-Jährige 1,1 Promille.

Wegen dieses Vorfalls im September 2016 musste sich der 22-Jährige seit Montag, 22. Mai, wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Am Freitag, 2. Juni, wurde er schließlich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Einen Tötungsvorsatz konnte die Kammer aber nicht sicher erkennen.

„Das Problem ist, mein Mandant hat nach wie vor keine Erinnerung an den Tatablauf“, gab der Verteidiger des Angeklagten am ersten Verhandlungstag vor Gericht an. Der Angeklagte hatte aber – bereits in der Untersuchungshaft – einen Entschuldigungsbrief an das Opfer verfasst und abgeschickt. Der Angeklagte ist außerdem kein Unbekannter: Im Bundeszentralregister sind seit 2008 bereits sieben Eintragungen vorhanden. Er hatte sich in der Vergangenheit diverse Delikte wie Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln zu Schulden kommen lassen.

Am Montag, 29. Mai, wurde die Beweisaufnahme geschlossen und Staatsanwaltschaft und Verteidigung hielten ihre Plädoyers. „Er hat das Opfer seinem Schicksal überlassen und die Schwelle zu einem Tötungsdelikt ist schmal“, ist sich der Staatsanwalt sicher und fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft kann der Verteidiger keine Tötungsabsicht erkennen: „Die Tat wurde spontan ausgeführt. Ein zielgerichtetes Handeln war durch den Alkohol nicht möglich.“ Er forderte eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Angeklagte hatte wie immer das letzte Wort: „Ich war einfach nicht ich selbst. Mir ist nur wichtig, dass es ihm gut geht“, erklärte der 22-Jährige reumütig.

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