Prozess
Brüder des Angeklagten im Fall Maria Baumer verweigern die Aussage

27.07.2020 | Stand 13.09.2023, 6:22 Uhr
−Foto: n/a

Am Montag, 27. Juli, waren weitere Zeugen im Prozess wegen des Todes Maria Baumers am Landgericht Regensburg geladen. Angeklagt ist der ehemalige Verlobte Baumers. Er soll ihr Medikamente verabreicht und sie dann im Wald bei Bernhardswald vergraben haben, so die Anklageschrift. Drei seiner Brüder waren am Montag als Zeugen geladen, schwiegen jedoch.

Regensburg. Im Mai 2012 gingen die Eltern, die Zwillingsschwester und der damalige Verlobte zur Polizei in Regensburg, um Maria als vermisst zu melden. Der Beamte, der die Anzeige aufgenommen hatte, sagte am Montag vor Gericht als Zeuge aus. Er erinnerte sich, dass an dem besagten Tag sehr viel los gewesen sei und er deshalb die aufgewühlten Eltern bitten habe müssen, draußen zu warten. Er erklärte außerdem, dass es sich streng genommen damals noch nicht um eine echte Vermisstenanzeige gehandelt habe, da keine Gefahr bestanden habe und man nicht ausschließen habe können, dass Maria aus eigenem Willen untergetaucht sei. Der Polizeibeamte habe aber die Personenbeschreibung entgegengenommen und sei dabei alle Kategorien – wie beispielsweise die Frage nach auffälligem Schmuck oder mitgeführten Gegenständen – durchgegangen. An vieles könne er sich dabei aber nicht mehr genau erinnern. Im Kopf geblieben sei ihm jedoch das Outfit des damaligen Verlobten und heute Angeklagten: Er habe Sandalen, Wollsocken, eine kurze Hose und einen langen Strickpullover getragen.

Als zweite Zeugin sagte eine Frau aus, die Anfang des Jahres 2013 Marias Auto von deren Mutter kaufte. Sie erklärte, dass sie damit nicht lange nach dem Kauf des Autos Fertigbeton und Estrich gekauft habe, um eine Wäschespinne in ihren Garten einzubetonieren. Außerdem gab sie auf Nachfrage des Staatsanwalts an, dass auch ihre Kinder des Öfteren im Auto mitgefahren seien.

Nachdem ein dritter Zeuge, ebenfalls Polizeibeamter, noch Angaben zur Sicherung eines Haarbüschels am Auffindeort gemacht hatte, wurden nacheinander drei Brüder des Angeklagten auf den Zeugenstuhl gebeten. Diese hatten im Voraus bereits in Schreiben verkündet, keine Aussagen zu machen. Vor Gericht wiederholten alle drei, dass sie umfassend von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen würden, und wurden somit entlassen.

Es wurden dann ausschnittsweise zwei überwachte Telefonate zwischen den Brüdern angehört. Im ersten Telefonat zwischen dem Angeklagten selbst und einem seiner Brüder ging es darum, dass der Angeklagte eine Bescheinigung über die Verschreibung von Medikamenten an die Führerscheinstelle schicken sollte. Eines davon, das Lorazepam, habe er aber aus der Arbeit mitgenommen, so erklärte der Angeklagte seinem Bruder sein Problem am Telefon. Das zweite Telefonat führten zwei Brüder untereinander. Darin sagte der eine Bruder, dass er sich „hundertprozentig sicher“ sei, dass der Angeklagte unschuldig sei. Der andere Bruder sei sich ebenfalls „eigentlich absolut“ sicher, sagte aber, dass es gut wäre, wenn der heute Angeklagte ein Alibi hätte.

Da ansonsten keine weiteren Zeugen geladen waren, wurde im Anschluss das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Dezember 2016 verlesen, das den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte. Hierbei ging es auch um das Interesse des Angeklagten an einer ehemaligen Patientin, der er bei einem Besuch in deren Wohnung ein starkes Beruhigungsmittel in einem Tee verabreicht haben soll. Diese Patientin ist als Zeugin vor Gericht geladen und wird am nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 29. Juli, aussagen.

Regensburg