Wahlen
Blinde und Sehbehinderte beteiligen sich ebenfalls an der Bundestagswahl

13.09.2017 | Stand 31.07.2023, 2:47 Uhr
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Die Stimmzettel für die bevorstehende Bundestagswahl am Sontnag, 24. September, im Wahlkreis 235 Weiden weisen rechts oben eine Lochung (Ausstanzung) auf.

WEIDEN Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen, die blinde oder sehbehinderte Wähler benutzen dürfen. Bei Bundestagswahlen können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Die Schablone ermöglicht damit selbstständig und anonym zu wählen. Wahlberechtigte Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. mit Sitz in München erhalten die Stimmzettelschablone vor der Wahl automatisch per Post zugesandt. Erläuterungen für deren richtige Anwendung sind auf einer Audio-CD enthalten, die zusammen mit der Schablone ausgegeben wird. Blinde und Sehbehinderte, die nicht Mitglied im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. sind, können die Wahlschablone und Informations-CD dort kostenfrei bestellen. Die Schablone kann sowohl für die Briefwahl als auch für die Stimmabgabe im Urnenwahllokal Verwendung finden. Allerdings liegen im Briefwahlbüro im Neuen Rathaus und in den einzelnen Urnenwahllokalen keine Schablonen aus. Die Wahlschablone ist von den Betroffenen eigenständig mitzubringen.

Darüber hinaus besteht im Urnenwahllokal oder bei der Briefwahl die Möglichkeit, sich durch eine Hilfsperson unterstützen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Wähler nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden und darf – soweit erforderlich – gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Sie ist zur Verschwiegenheit der durch die Hilfestellung erlangten Kenntnisse verpflichtet. Für weitere Fragen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen steht der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. unter wahlschablone@bbsb.org und Telefonnummer 089/ 55988120 zur Verfügung.

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