So zocken Betrüger jetzt Unternehmen ab
Bitte überweisen Sie 100.000 Euro, Frau Meier!

10.10.2017 | Stand 31.07.2023, 10:14 Uhr
−Foto: n/a

Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger, Firmen abzuzocken. Jetzt traf es zwei Unternehmen im Landkreis Landshut. Die Täter geben sich dabei als Vorgesetzte aus. Das Internet macht's möglich.

Die Kriminalpolizei warnt vor einer Betrugsmasche, mit der jetzt auch Unternehmen in der Region Landshut abgezockt werden sollen. In der letzten Woche traf es gleich zwei Firmen im Landkreis Landshut. Mit der so genannten „CEO-Fraud“ oder „Fake-Präsident“-Methode sollten sie um viel Geld erleichtert werden.

Im ersten Fall erhielt der Angestellte einer Firma aus dem westlichen Landkreis Landshut am Donnerstag, 14. September, eine E-Mail – angeblich vom Firmeninhaber. In dieser E-Mail wurde der Angestellte angewiesen, zeitnah einen hohen sechsstelligen Geldbetrag ins Ausland zu überweisen. Der Angestellte reagierte jedoch richtig und kontaktierte den Firmeninhaber. Nach Rücksprache wurde klar, dass dieser die E-Mail nicht verfasst hatte, sodass es zu keiner Überweisung kam.

Der zweite Fall ereignete sich einen Tag später bei einer Bank in Landshut. Eine fingierte E-Mail eines angeblichen Vorstandsvorsitzenden ging mit dem Auftrag ein, eine Finanztransaktion ebenfalls im sechsstelligen Bereich ins Ausland zu tätigen. Auch hier bemerkte der Bankangestellte den Betrugsversuch und führte die Überweisung nicht aus.

Das Fachkommissariat für Wirtschafts- und Vermögensdelikte der Kripo Landshut hat die weiteren Ermittlungen zu den beiden Taten übernommen.

Beim CEO-Fraud-Betrug gehen gefälschte Mails oder Faxnachrichten von vermeintlichen Geschäftsführern oder Vorständen einer Firma bei einem Mitarbeiter ein und weisen diesen meist unter Vorspiegelung eines möglichst geheim zuhaltenden firmeninternen Geschäfts unter Vertraulichkeit zu einer Transaktion eines hohen Geldbetrages an. Das Geld soll meist auf ausländische Konten überwiesen werden.

Die Betrüger haben dabei immer wieder Erfolg. Erst vor einigen Wochen wurde bekannt, dass eine Buchhalterin aufgrund einer solchen Mail einen hohen siebenstelligen Betrag überwiesen hat. Die Frau hatte damals ihren Chef am Telefon nicht erreichen können und den Auftrag dann ausgeführt. Zwar konnte damals die Überweisung noch gestoppt werden, der Frau wurde aber fristlos gekündigt.

Das Polizeipräsidium Niederbayern empfiehlt:

Die öffentliche Angabe von Kontaktdaten des Unternehmens sollte sich auf allgemeine Kontaktadressen beschränken. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter für dieses und andere Risiken der Digitalisierung sensibilisieren und im sicheren Umgang mit Informationstechnik regelmäßig schulen.

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten vor Veranlassung der Zahlung Kontrollmechanismen greifen.

Die Absenderadresse sollte unbedingt überprüft werden, ebenso die Plausibilität des Inhalts der E-Mail.

Ohne Verifizierung der Zahlungsaufforderung durch Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim vermeintlichen Auftraggeber sollten keine Geldbeträge überwiesen und auf alle Fälle der Geschäftsleiter oder der Vorgesetzte informiert werden.

Landshut