Rechtsstreit verloren
Beyoncé darf Namen der Tochter nicht schützen lassen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 22:23 Uhr

Beyoncé wollte den Namen "Blue Ivy" ins Markenregister eintragen lassen - nun verlor die Sängerin den Rechtsstreit

BOSTON Blue Ivy – diesen Namen dürfen Beyoncé (31) und Jay-Z (42) nicht als Markenzeichen schützen lassen. So heißt nämlich ihre Tochter.

Gleich kurz nach der Geburt hatte die Sängerin laut express.de einen Antrag gestellt, um den Namen ins Markenregister eintragen zu lassen. Vor allem auch weil sie den Namen für eine eigene Baby-Produktlinie nutzen wollte. Es folgte ein mehrmonatiger Rechtsstreit mit einem Hochzeitsveranstalter in Boston, der den Namen Blue Ivy Events trägt.

Jetzt entschied ein Gericht in Boston: Beyoncé darf den Namen nicht eintragen lassen.