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Bewältigung der Corona-Pandemie – Landkreise für Verteilung der Materialien zum persönlichen Schutz zuständig

27.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:59 Uhr
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Durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde festgelegt, dass die Verteilung von Material zum persönlichen Schutz im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) den Kreisverwaltungsbehörden obliegt.

Landkreis Kelheim. Das Landratsamt Kelheim hat für Bedarfsanforderungen daher folgende Mail-Adresse eingerichtet: psa-bedarf-corona@landkreis-kelheim.de. „Wir bitten Sie, Bedarfsanforderungen an diese Mail-Adresse zu richten“, so das Landratsamt. Für Rückfragen und Abstimmungen ist die Anforderungsstelle montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 09441/ 207-3165 zu erreichen. Die Bedarfsanforderung bezieht sich ausschließlich auf Materialien zum persönlichen Schutz, wie FFP2 oder FFP3- und OP-Masken, Schutzanzüge, Hände- und Flächen-Desinfektionsmittel, Handschutz etc..

Spezielle Einwegmaterialien für den klinischen und präklinischen Bereich, insbesondere zur Patientenversorgung sind von den Bedarfsträgern auf den üblichen Wegen zu beschaffen, zumal die Artikel zu den jeweiligen Medizingeräten kompatibel sein müssen.

Bei Fragen zu ehrenamtlicher eigener Herstellung von Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nasen-Schutzmasken) wenden Sie sich bitte die Ehrenamtsstelle des Landratsamt Kelheim unter der Mail-Adresse schutz-naehen@landkreis-kelheim.de oder unter der Telefonnummer 09441/ 207-1040.

Hinweis: Ausgabe und Verteilung sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich. An der Beschaffung von Nachschub wird fortlaufend gearbeitet.

Kelheim