Keine besondere Tötungsabsicht
Bewährungsstrafe für Burgfest-Schläger

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 6:12 Uhr
−Foto: n/a

Mit dreijähriger Bewährungszeit kam ein Burghauser davon, der einen Rosenheimer mit schweren Schlägen traktiert hatte

TRAUNSTEIN_25BURGHAUSEN_25ROSENHEIM Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 24-jährige Burghauser zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Vor dem Schwurgericht Traunstein war eine "besondere Tötungsabsicht" nicht nachzuweisen, wie auch der Verteidiger des Angeklagten, Erhard Frank (r.) feststellte.

Unter Einfluss von Alkohol hatte der 24-jährige Student während des Burgfests Burghausen in der Nacht zum 14. Juli 2013 ein Rad auf das Zelt eines schlafenden Rosenheimers. Der 47-Jährige schreckte hoch, verfolgte und erwischte den flüchtenden Täter. (wir berichteten)

Der Burghauser ging sofort zum Angriff über und schlug den Kopf des 47-Jährigen mehrfach auf den Straßenasphalt.

Ein ausführlicher Bericht zum zweiten Prozesstag samt Urteil folgt später.

Altötting