Am Dienstag hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts das Urteil im Strafprozess gegen die 59-jährige Karolina R., ehemalige Privatkundenbetreuerin bei einer Bank im Landkreis Freyung-Grafenau gesprochen.
PASSAU/FRG Die Angeklagte wurde wegen 29 Fällen des Computerbetrugs in Tatmehrheit mit 10 Fällen der Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Bei den zu Lasten von zwei Privatkunden unberechtigt vorgenommenen Verfügungen hat die Kammer einen Gesamtschaden von ca. 70.000 festgestellt. Die Angeklagte hat letztlich einen Teil der Taten eingeräumt.
Der Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Passau