Corona-Krise
Beschleunigtes Antragsverfahren für staatliche Soforthilfe – Stadt Straubing erweitert Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft

02.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:13 Uhr
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Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Straubing weist darauf hin, dass Unternehmen ab sofort die Online-Antragstellung für die von Bund und Land beschlossene Soforthilfe nutzen können. Die Bearbeitung der Anträge wird dadurch nochmals beschleunigt.

Straubing. Detaillierte Informationen finden sich auf der städtischen Webseite im Internet unter www.coronainfo-straubing.de unter der Rubrik „Infos und Unterstützung für Unternehmen“. Neu aufgenommen wurden dort auch Hinweise zu den Arbeitskräfteplattformen für Saisonarbeiter und Informationen zu Initiativen aus der Straubinger Wirtschaft. Bei weitergehenden Fragen hilft die städtische Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 09421/ 944 61160 gerne weiter.

Neben der bereits bekannten Aussetzung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens bezüglicher fälliger Steuerzahlungen, hat sich der Ferienausschuss in seiner Sitzung am Montag, 30. März, auf Vorschlag von Oberbürgermeister Markus Pannermayr mit weiteren Erleichterungen für die örtliche Wirtschaft beschäftigt. So wurde einstimmig beschlossen, auf die Erhebung von Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder auf freiwilliger Basis zur Eindämmung des Coronavirus abgesagt wurden oder noch abgesagt werden, in voller Höhe zu verzichten. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.

Die Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen für das Jahr 2020 werden bis auf Weiteres vollständig gestundet. Ein Erlass der Gebühren wird in Aussicht gestellt. Über die Höhe wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, wenn die Dauer des Bewirtungsverbots abgeschätzt werden kann. Für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige, die Mieter in städtischen Ladeneinheiten sind, werden die Monatsmieten für März und April reduziert.

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