Lohnunterschiede kaum verändert
Bernhard Roos zum 'Equal Pay Day': 'Familie und Beruf vereinbar machen'

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 17:16 Uhr
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Seit zehn Jahren erinnert uns einmal im Jahr der "Equal Pay Day" an den Lohnunterschied zwischen Mann und Frau. Erfolg zeigt er bisher nur marginal. "Es ist wichtig, auf dieses Defizit in unserer Gesellschaft aufmerksam zu machen. Wichtiger ist es aber, Handlung zu zeigen und die Lohnlücke endgültig zu schließen", kritisiert der Landtagsabgeordnete Bernhard Roos aus Passau.

PASSAU/MÜNCHEN In Bayern liegt diese sogenannte unbereinigte "Gender Pay Gap" derzeit bei 24 Prozent. Das ist schlechter als der Bundesdurchschnitt: Hier lag der Lohnunterschied 2016 bei 21 Prozent und das sind nur zwei Prozentpunkte weniger als im Jahr 2006. Zwar seien dabei auch lohnrelevante Merkmale berücksichtigt, aber auch bei der bereinigten Lohnlücke sehe es nicht besser aus, so der SPD-Abgeordnete. Von acht Prozent im Jahr 2006 konnte diese Kennzahl auf sechs Prozent im vergangenen Jahr gesenkt werden. "Männer verdienen also im Schnitt 6 Prozent mehr, nur weil sie Männer sind", resümiert Roos. Dazu kommen dann die lohnrelevanten Unterschiede, erklärt Roos. Aber auch die seien zurückzuführen auf die grundlegenden Differenzen zwischen Mann und Frau. "In weiten Teilen unserer Gesellschaft herrscht immer noch das Bild der Hausfrau und des arbeitenden Mannes. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß", meint Roos. Er fordert daher Entlastung in Sachen Kindererziehung für die Frau und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Landtagsabgeordnete verweist dabei auf eine lange bestehende Forderung der SPD: Kostenfreie Kitas und Kindergärten. "Warum sollte eine Frau arbeiten gehen, wenn der Großteil des Gehalts für die Betreuung der Kinder draufgeht?", bringt der SPD-Politiker den Konflikt auf den Punkt. Die Konsequenz ist also, gar nicht oder nur Teilzeit zu arbeiten. Das sei besonders deswegen traurig, da Frauen oftmals eine höhere Qualifizierung vorweisen als Männer. Doch auch in Führungspositionen findet man Frau eher selten.

"Wer weniger leistet, verdient weniger. Wer aber gleich viel oder sogar mehr leistet, sollte auch mindestens die gleiche Gehaltsvorstellung vorbringen dürfen", so Roos abschließend. Denn selbst das Grundgesetz schreibt in Art. 3 vor, dass Männer und Frauen gleichgestellt sind.

Passau