14 Prozent der Arbeitnehmerinnen fühlen sich überqualifiziert
Bernhard Roos möchte die Gleichstellung von Mann und Frau vorantreiben

10.07.2017 | Stand 02.08.2023, 22:06 Uhr
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Seit mittlerweile 20 Jahren ist die Gleichstellung zwischen Mann und Frau gesetzlich geregelt.

PASSAU Doch was auf dem Papier festgesetzt ist, lässt in der Realität noch zu wünschen übrig, meint der Landtagsabgeordnete Bernhard Roos. Alle fünf Jahre bietet der sogenannte „Bayerische Gleichstellungsbericht“ Aufschluss über die aktuelle Situation im öffentlichen Dienst.

„Gerade im Bereich der Führungsposition werden immer noch viel zu wenige Frauen eingesetzt.“, resümiert MdL Roos die Ergebnisse. „Und das, obwohl Frauen oft höher qualifiziert sind als Männer.“ So fühlen sich etwa 14 Prozent der weiblichen Arbeitnehmer in ihrer Position überqualifiziert, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Großes Problem sei immer noch der Dienstausfall durch Mutterschutz und Elternzeit, so Roos: „Arbeitgeber müssen hier stärker geschützt werden.“

Eine starke Position als Frau einzunehmen, sei auch innerhalb der CSU-Partei schwierig, kritisiert der SPD-Landtagsabgeordnete und verweist auf den geringen Frauenanteil bei den Kandidaten für die Bundestagswahl 2017. Roos unterstützt damit die Forderung der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden Barbara Stamm nach mehr Emanzipation.

Deutliche Defizite zeigt der fünfte Gleichstellungsbericht im Bereich der Gleichstellungskonzepte, zu denen alle Dienststellen mit einer Beschäftigungszahl ab 100 verpflichtet sind. Lediglich 78,4 Prozent der betroffenen Dienststellen sind dieser Pflicht nachgekommen.

Nachbesserungsbedarf sieht der Abgeordnete außerdem bei den Gleichstellungsbeauftragten. Obwohl auch das vorgeschrieben ist, erfüllt etwa ein Fünftel der staatlichen Dienststellen diese Pflicht nicht. Entgegen der Ansicht der Regierung, eine Novellierung des Gesetzes sei nicht notwendig, fordert Roos vor allem Nachbesserung im Bereich der Freistellung für Gleichstellungsbeauftragte: „Eine Mindestfreistellung ist zwingend notwendig. Werden für die Tätigkeit keine Stunden speziell festgelegt, bleibt der Gleichstellungsbeauftragte nur ein Titel auf einem Namensschild.“

Der Staat müsse dem Auftrag des Grundgesetzes in Art. 3, Abs. 2 nachkommen und dürfe aktuelle Missstände nicht beschönigen. „Letztlich reicht es nicht aus, den Dienststellen zusätzliche Aufgaben in Form von eigenen Zielvorgaben aufzubürden.“, kritisiert Roos das Fazit des Fünften Berichts. Der Staat müsse die Durchführung der bestehenden Pflichten verstärkt kontrollieren und mit Maßnahmen und Sanktionen gegen die Missachtung der Pflichten vorgehen, so der Abgeordnete abschließend.

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