Die Regierung der Oberpfalz empfiehlt
Bereits im Winter die Ausnahmegenehmigungen für Erntemaschinen beantragen!

19.01.2018 | Stand 24.07.2023, 18:10 Uhr
−Foto: n/a

Die Regierung der Oberpfalz ist bayernweit zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte gemäß. § 70 StVZO. Darunter fallen beispielsweise neben überbreiten und überschweren Baufahrzeugen, Zügen und Fahrzeugkombinationen auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, wie zum Beispiel Feldhäcksler oder Mähdrescher.

OBERPFALZ Alljährlich kommt es zu den Erntezeiten zu einem Antragsstau und damit verbunden zu verlängerten Bearbeitungszeiten, wenn es darum geht, Ausnahmegenehmigungen für Erntemaschinen und im Besonderen für Mähdrescher zu erteilen. Die Regierung der Oberpfalz empfiehlt daher, die ruhigeren Wintermonate für die Überprüfung der Genehmigungsunterlagen der eingesetzten Fahrzeuge zu nutzen und notwendige Verlängerungsanträge schon im Januar oder Februar zu stellen, selbst wenn die bestehende Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. „Sie ersparen sich längere Wartezeiten und sind damit in der Lage, kurzfristig reagieren zu können, wenn das Wetter erntetauglich ist“, so Horst Schmid, Sachgebietsleiter für Schienen- und Straßenverkehr bei der Regierung der Oberpfalz.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden sich im Internet unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de.

Schwandorf